Sachverhalt/Begründung
Das
Landkreiswappen wurde 1961 durch den Künstler Eduard Luckhaus († 1975) im Rahmen eines
Wettbewerbs entworfen.
Das
Wappen wird als Halbrundschild geführt, welches in zwei Hälften gespalten ist.
In der linken Hälfte liegt auf weiß-blauen Rauten ein goldenes Scheyrer Kreuz
auf. In der rechten Hälfte liegt auf goldfarbenem Grund eine grüne Hopfenrebe
mit Dolde und Blatt auf.
Verträge zur Nutzung
des Wappens wurden damals nicht geschlossen. Das Urheberrecht liegt bis zum
Ablauf der Schutzfrist bei den „Luckhaus-Erben“. Diese befürworten die Nutzung
des Wappens durch den Landkreis ausdrücklich. Um die vorhandene Regelungslücke
formal zu schließen, wurde vor kurzem ein Urheberrechtlicher Vertrag mit den
„Luckhaus-Erben“ geschlossen. Der Landkreis Pfaffenhofen darf das Wappen auch
weiterhin ohne finanzielle Gegenleistung nutzen. Der Urheberrechtliche Vertrag
ist allerdings an die Verwendung des Wappens gemäß der beiliegenden Wappen- und
Fahnensatzung gekoppelt.
Dritte dürfen das
Landkreiswappen nach Art. 3 Abs. 3 LKrO und der Satzung nur mit Genehmigung des
Landkreises verwenden. Im Landkreis Pfaffenhofen ist für diese Genehmigung der
Landrat zuständig (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung des Kreistags).
Aufgrund der noch laufenden Schutzfrist des Urheberrechts ist zusätzlich die Zustimmung
der „Luckhaus-Erben“ notwendig, da das Urheberrecht ein eigenständiges Schutzrecht
darstellt. Eine alleinige Verfügungsmacht des Landkreises besteht erst nach
Ablauf der Schutzfrist, d. h mit Ablauf des Jahres 2045 (70 Jahre nach dem Tod
des Urhebers).
Die Verwendung des
Landkreiswappens durch Dritte wird seither sehr restriktiv gehandhabt.
Genehmigungen an Dritte werden nur erteilt, wenn der Landkreis unmittelbar
beteiligt ist. Für die Verwendung des Wappens zu gewerblichen Zwecken – gleich
welcher Art – werden grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt.
Diese Linie soll
auch weiterhin verfolgt werden. Die Wappen- und Fahnensatzung wurde
entsprechend der bisherigen Handhabung ausgestaltet.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag erlässt auf Empfehlung des Kreisausschusses die beigefügte Satzung über die Verwendung des Wappens und der Fahne des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Wappen- und Fahnensatzung).