Russer zum Ausbau/Intensivierung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Süden des Landkreises (ÖPNV) (B)
Sachverhalt/Begründung
Mit
Schreiben vom 10.12.2019 (liegt in der Anlage bei) haben die acht Bürgermeister
der „Süd-Gemeinden“ des Landkreises Pfaffenhofen beantragt, eine
Verbunderweiterung des MVV beim Schienenverkehr auf der Bahnstrecke
Pfaffenhofen - München bis Paindorf oder auch evtl. Reichertshausen (analog wie
in Münchsmünster durch den RVV nach Regensburg) zu prüfen. Die Umsetzung eines
solchen Vorhabens ist Aufgabe des VGI, dessen Zweckverbandsmitglied der
Landkreis Pfaffenhofen ist.
In dem
beiliegenden E-Mail von Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Binner werden
detailliert die verschiedenen Möglichkeiten einer Verbunderweiterung
dargestellt. Wie aus der Nr. 2 hervorgeht, wurde bereits in der
Zweckverbandsversammlung am 17.12.2019 genau diese Richtung eingeschlagen. Herr
Binner hat zu diesem Zweck am vergangenen Freitag, den 10.01.2020, an einem
Treffen aller bayerischen Verbünde teilgenommen und die gewünschte Einbindung
in diesem Sinne angesprochen.
Nachdem
die Vorgehensweise durch die Tarifhoheit des VGI eindeutig vorgegeben ist und
eine Prüfung durch ein außenstehendes Unternehmen wie der DB dem Zweck unseres
Zweckverbandes widersprechen würde, wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag
abzulehnen. Ersatzweise könnte ein erneuter Antrag zur Umsetzung des
gewünschten Vorhabens beschlossen werden, dass die Landkreisverwaltung nochmals
nachträglich – ausdrücklich förmlich – (weil aus dem letzten Absatz von Herrn
Binners Nachricht hervorgeht, dass die erforderlichen Beschlüsse ja bereits
gefasst wurden) beauftragt wird, beim VGI einen Antrag zu stellen, in der unter
Nr. 2 des o.g. Mails geschilderten Weise zu prüfen und mitzuteilen, welche
Kosten bei einer Verbunderweiterung des MVV bis Paindorf oder Reichertshausen
für den Landkreis zu erwarten sind und in welchem zeitlichem Rahmen dies
umgesetzt werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Antrag eine MVV-Erweiterung nach Paindorf oder evtl. Reicherst-hausen außerhalb des VGI durch einen externen Berater prüfen zu lassen, abzulehnen.