Gesellschafterversammlung vom 18.10.2019 (B)
Sachverhalt/Begründung
Der
Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft
Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der
Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen
Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der
Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat
nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur
solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig
anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen,
setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen
Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung,
wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.
Der weitere Stellvertreter des Landrats Josef Finkenzeller
hat in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH
am 18.10.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des
Kreistags zugestimmt:
1.
Der
geprüfte Jahresabschluss und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wird
festgestellt.
2.
Der
Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 141.858,42 Euro wird mit dem Verlustvortrag
in Höhe von 23.046,35 Euro verrechnet und in Höhe von 118.812,07 Euro auf neue
Rechnung vorgetragen.
3.
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung des weiteren Stellvertreters des
Landrats Josef Finkenzeller in der Gesellschafterversammlung der
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vom 18.10.2019 nachträglich zuzustimmen.