Betreff
Anpassung der Kursgebührensätze und der Honorarsätze für Dozenten/innen an der vhs Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2019/3388
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Anpassung der Dozentenhonorare

Die Honorare, die die vhs Landkreis Pfaffenhofen an die nebenberuflichen Kursleiter zahlt, sind aufgrund der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreisausschuss zu genehmigen.

 

Die letzte allgemeine Anhebung der Dozentenhonorare wurde zum Frühjahrssemester 2016 vorgenommen.

 

Um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Bildungsträgern in der Region zu erhalten und um die Qualität des Bildungsangebots durch gute Kursleiter zu sichern, ist es nötig, die geltenden Honorarsätze ab dem kommenden Frühjahrssemester 2020 anzupassen.

 

Je nach Fachbereichssparten wird von Seiten der Geschäftsleitung eine Erhöhung um 6,7 % bis 11,4 % für sinnvoll erachtet,

 

Die Erhöhung der Sätze im Einzelnen (je Unterrichtsdoppelstunde = 90 Minuten):

 

 Themenbereiche

bisher

neu

Gesellschaft, Gesundheitsbildung, Erziehung, Psychologie, Umweltbildung, Naturwissenschaften, Literatur

35,00 €

 

38,00 €   (+ 8,6 %)

Fremdsprachen

35,00 €

38,50 €   (+10 %)

Integrationskurse

70,00 € (vom BAMF vorgegeben)

unverändert

EDV-Kurse

42,00 € - 48,00 €

unverändert

Berufliche Bildung, Wirtschaftsthemen

42,00 €

42,00 – 48, 00 €  (+7,1%)

Kreatives Gestalten, Gymnastik, Tanz

32,00 €

35,00 €  (+ 9,4 %)

Instrumentalunterricht

35,00 €

38,00 - 40,00 €

(+ 8,6 bis 11,4%)

Hauswirtschaft, Freizeit

30,00 €

32,00 – 35,00 € 

(+ 6,7% - 10 %)

 


 

 

Ausnahmeregelung:

 

Auch weiterhin soll die bisherige Möglichkeit bestehen bleiben, wonach die vhs in begründeten Ausnahmefällen ein von diesen Sätzen abweichendes höheres Honorar zahlen darf, um die Angebotsvielfalt und Qualität des vhs-Programms zu sichern.

Für diese Fälle ist die jeweilige Genehmigung des Landrats erforderlich, der diese Befugnis auf leitende Mitarbeiter im Landratsamt delegieren kann.

 

Finanzierung:

 

Durch die Anpassung der Honorarsätze ist mit Mehrausgaben von jährlich ca. 33.000,- EUR zu rechnen.

(Errechnet auf der Basis der Zahlen von 2018 und bei angenommenem gleichbleibenden Geschäftsverlauf.)

 

Diese Mehrausgaben sollen durch eine Anpassung der Teilnehmergebühren finanziert werden, damit sie sich auf den kommunalen Zuschussbedarf möglichst nicht auswirken (bei gleichbleibendem Geschäftsverlauf).

 

Anpassung der Kursgebühren

Im Hinblick auf die oben beschriebene Erhöhung der Kursleiterhonorare und der gestiegenen Personal- und Betriebskosten in den vergangenen 4 Jahren ist zum Frühjahrssemester 2020 eine Anpassung der Kursgebühren notwendig.

Die letzte Erhöhung der Gebührenrahmen erfolgte zum Frühjahrssemester Jahr 2016.

 

Die Rahmensätze sollen je nach Fachbereich in einer Größenordnung von 8 - 10 % angehoben werden.

Bei den Sprachkursen fällt die Erhöhung mit 10 - 15 % (je nach Gruppengröße) etwas höher aus. Dies ist notwendig, weil der Trend zu kleineren Kursgruppen im Fremdsprachenbereich weiter anhält und damit der Kostendeckungsgrad in diesem Fachbereich gesunken ist.  

Anderseits erhalten die Kunden auch mehr für ihr Geld: Denn in einer kleineren Sprachkursgruppe (z. B. mit nur 7 Teilnehmern statt mit 13 oder 14 Personen) kommen sie in den Genuss eines intensiveren Sprachtrainings.

 

Beispiele:

Gesundheitskurs (z.B. Wirbelsäulengymnastik) mit 16 Terminen (à 60 Min.)

erhöht sich von 64 € auf 69 € (also + 5 €).

 

Fremdsprachenkurs mit 7 – 8 Teilnehmern an 12 Abenden (à 90 Min.)

erhöht sich von 72 € auf dann 80 €  (also + 8 €).

(Entspricht einem Preis von 6,67 €/Abend oder 3,34 € für 45 Min. Sprachunterricht)


 

Die Gebührenrahmen im Einzelnen:

Fachbereich

Erhöhung um

bisher

(á 90 Min.)

Neu

 (á 90 Min.)

 

Wirtschaft, Erziehung, Psychologie, Umweltbildung, Gesundheitsbildung, Literatur

8 %

4,40 bis 7,30 €

4,75 bis 7,90 €

Sprachen (gestaffelt nach Gruppengröße)

 

10 – 15 %

4,60 bis 7,30 €

5,10 bis 8,40 €

Entspannung, Körpererfahrung

(z.B. Autogenes Training, Yoga, Qi Gong)

 

9 %

4,30 bis 7,50 €

 

4,70 bis 8,20 €

Gymnastik, Bewegung

 

8 %

3,00 bis 5,30 €

3,25 bis 5,70 €

Berufliche Weiterbildung

8 %

7,00 bis 11,50 €

 

7,60 bis 12,40 €

EDV

0 %

7,70 bis 9,20 €

 

unverändert

Künstlerisches Gestalten, Junge vhs, Essen und Trinken, Nähen

 

8 %

3,70 bis 6,90 €

4,00 bis 7,45 €

 

 

 

 

Instrumentalunterricht (á 45 Min.)

(gestaffelt nach Gruppengröße)

 

5,60 bis 10,00 €

6,20 bis 11,00 €

 

 

 

 

Vorträge, Abendseminare

 

5,00 bis 10,00 €

6,00 bis 15,00 €

 

 

 

Durch die Festlegung von Gebührenrahmen hat die vhs die nötige Flexibilität, die Kurspreise z.B.  je nach maximaler Gruppengröße oder je nach Marktlage anzupassen.

 

Bei der jeweiligen konkreten Gebührenkalkulation soll der obere Rahmensatz nur bei Bedarf ausgeschöpft werden.

Außerdem wird bei der Kalkulation immer eine Mindestteilnehmerzahl je Kurs festgelegt, bei der zumindest die Honorar- und Fahrtkosten sowie ein Mindestanteil der Fixkosten durch die Kursgebühreneinnahmen gedeckt sind.

 

Auch nach der geplanten Erhöhung bewegt sich unsere Landkreis-vhs mit den Kursgebühren
durchaus auf einem ähnlichen Preisniveau wie die anderen Volkshochschulen in der Umgebung. Es gibt dabei Volkshochschulen mit günstigeren, aber auch höheren Kursgebühren.

Dies variiert auch von Fachbereich zu Fachbereich.

Und schließlich hat jede vhs eine andere Kosten- und Finanzierungsstruktur.

 

Die Mehreinnahmen werden sich – bei gleichbleibendem Geschäftsverlauf – auf ca. 48.000 € belaufen.

Unter Berücksichtigung der geschätzten Mehrausgaben aufgrund der Honorarerhöhung (33.000 €) wird sich voraussichtlich ein Saldo von 15.000 € ergeben.

Mit dem prognostizierten Saldo werden die mittlerweile gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten des VHS-Betriebs gedeckt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Erhöhung der Dozentenhonorare und der Teilnehmergebühren der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wird wie von der vhs-Geschäftsleitung vorgeschlagen und oben beschrieben mit Wirkung ab dem Frühjahrssemester 2020 genehmigt.

 

Der Landrat wird weiterhin ermächtigt zur Sicherung der Angebotsvielfalt und Angebotsqualität in begründeten Ausnahmefällen ein höheres Honorar zu genehmigen.