Betreff
Erlass einer Katzenschutzverordnung (B)
Vorlage
2019/3350
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Durch das am 13. Juli 2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ein neuer § 13b in das Gesetz eingefügt worden. Darin wurden die

Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien

Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies

zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen

Gebiet freilebenden Katzen erforderlich ist. Durch die Delegationsverordnung vom 28.01.2014 wurde diese Ermächtigung in Bayern auf die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden übertragen.

Der Erlass einer Katzenschutzverordnung dient der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz

nach Artikel 20a Grundgesetz, mit dem der ethische Tierschutz Verfassungsrang

erlangte.

 

In einer Katzenschutzverordnung sind zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

 

Die Erstellung einer solchen Verordnung obliegt dem Landratsamt als Staatsbehörde, da es sich um eine Staatsaufgabe handelt. Die Befugnis zur Aufgabenverteilung ergibt sich aus der Organisationsgewalt des Landrats als Behördenleiter und Vorgesetzter. Ein Mitwirkungsrecht der Kreisgremien besteht insoweit (vorbehaltlich der Bereitstellung etwaiger finanzieller Mittel) nicht.

 

Eine Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden über den Regelungsinhalt und räumlichen Geltungsbereich der Verordnung wird erfolgen. Dabei werden entsprechende Informationen und Anregungen aus den fachlichen Ministerien miteinfließen.

                              

Die CSU-Kreistagsfraktion im Landkreis Pfaffenhofen hat in diesem Zusammenhang den als Anlage beigefügten Antrag an den Kreistag gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Das Staatliche Landratsamt wird ersucht, eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis Pfaffenhofen zu erlassen.

Damit soll Kommunen, deren eigene Maßnahmen zu einer Katzenbestandsreduzierung weiteres Tierleid nicht verhindern konnten, gebietsbezogen die Möglichkeit für intensivierte Maßnahmen zur Katzenbestandsreduzierung gegeben werden.

Zur Erfassung der Ist-Situation soll ein Abgleich der vorhandenen Dokumentation mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen erfolgen. Zur finanziellen Unterstützung des Tierschutzvereins für etwaige Aufwendungen (Impfungen, Tierarztkosten, etc.) soll der Zuschuss des Landkreises Pfaffenhofen in Höhe von derzeit 4.000,-- Euro vorübergehend auf 8.000,-- Euro verdoppelt werden.

Nach der vollständigen Erfassung der Missstände, soll die Verwaltung ggf. nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden einen Vorschlag zur Linderung des Tierleids machen. Je nach Ergebnis soll dann ggf. über weitere erforderliche Maßnahmen bzw. finanzielle Unterstützung zur Umsetzung dieser Maßnahmen beraten werden.