Sachverhalt/Begründung
Durch das am 13. Juli 2013 in Kraft getretene
3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) ist ein neuer § 13b in das
Gesetz eingefügt worden. Darin wurden die
Landesregierungen ermächtigt, durch
Rechtsverordnung den unkontrollierten freien
Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu
beschränken oder zu verbieten, soweit dies
zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden
oder Schäden bei den in dem betroffenen
Gebiet freilebenden Katzen erforderlich ist.
Durch die Delegationsverordnung vom 28.01.2014 wurde diese Ermächtigung in
Bayern auf die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden übertragen.
Der Erlass einer Katzenschutzverordnung dient
der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz
nach Artikel 20a Grundgesetz, mit dem der
ethische Tierschutz Verfassungsrang
erlangte.
In einer Katzenschutzverordnung sind zum
Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder
Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet
zurückzuführen sind und
2. durch eine
Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren
Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
Die Erstellung einer
solchen Verordnung obliegt dem Landratsamt als Staatsbehörde, da es sich um
eine Staatsaufgabe handelt. Die Befugnis zur Aufgabenverteilung ergibt sich aus
der Organisationsgewalt des Landrats als Behördenleiter und Vorgesetzter. Ein
Mitwirkungsrecht der Kreisgremien besteht insoweit (vorbehaltlich der
Bereitstellung etwaiger finanzieller Mittel) nicht.
Eine Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden über den
Regelungsinhalt und räumlichen Geltungsbereich der Verordnung wird erfolgen.
Dabei werden entsprechende Informationen und Anregungen aus den fachlichen
Ministerien miteinfließen.
Die CSU-Kreistagsfraktion im Landkreis Pfaffenhofen hat in
diesem Zusammenhang den als Anlage beigefügten Antrag an den Kreistag gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Das Staatliche Landratsamt wird ersucht, eine Katzenschutzverordnung
für den Landkreis Pfaffenhofen zu erlassen.
Damit soll Kommunen, deren eigene Maßnahmen zu einer
Katzenbestandsreduzierung weiteres Tierleid nicht verhindern konnten,
gebietsbezogen die Möglichkeit für intensivierte Maßnahmen zur
Katzenbestandsreduzierung gegeben werden.
Zur Erfassung der Ist-Situation soll ein Abgleich der vorhandenen
Dokumentation mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen erfolgen. Zur finanziellen
Unterstützung des Tierschutzvereins für etwaige Aufwendungen (Impfungen,
Tierarztkosten, etc.) soll der Zuschuss des Landkreises Pfaffenhofen in Höhe
von derzeit 4.000,-- Euro vorübergehend auf 8.000,-- Euro verdoppelt werden.
Nach der vollständigen Erfassung der Missstände, soll die Verwaltung
ggf. nach Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden einen Vorschlag zur
Linderung des Tierleids machen. Je nach Ergebnis soll dann ggf. über weitere
erforderliche Maßnahmen bzw. finanzielle Unterstützung zur Umsetzung dieser
Maßnahmen beraten werden.