Betreff
Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt;
Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2020 durch den Landkreis Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2019/3349
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In der Zweckverbandsversammlung der VGI am 24.09.2019 wurde der geplante Haushalt 2020 vorgestellt. Die Übersicht der Ein- und Ausgaben sowie der Sachvortrag hierzu liegen in der Anlage bei. Auf eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung wurde deshalb verzichtet.

Der Gesamthaushalt gliedert sich in zwei Ansätze:

 

1) Ausgaben des ZV VGI 2020                                                        185.750,- € (1/4 aus 743.000,-)

2) Durchführung und Weiterentwicklung Einnahmeaufteilung        140.000,- € (1/4 aus 560.000,-).

 

Bei der Haushaltsstelle 0.7911.7130 sind für das Haushaltsjahr 2020 Ausgaben in Höhe von 185.750 € und bei der Haushaltsstelle 0.7911.6550 Ausgaben in Höhe von 140.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Ausgaben der Durchführung und Weiterentwicklung der Einnahmeaufteilung (Nr. 2) werden seit dem Haushaltjahr 2019 auf ausdrücklichen Wunsch des Beteiligungsmanagements der Stadt Ingolstadt nicht mehr direkt im Haushalt des Zweckverbands aufgenommen. Die Stadt Ingolstadt hat mit dem kommunalen Verkehrsunternehmen Stadtbus Ingolstadt GmbH und dem kommunalen Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Ingolstadt einen wirksamen steuerlichen Querverbund, welcher auch vom zuständigen Finanzamt über den 3. Dezember 2019 hinaus bestätigt wurde.

 

Sämtliche Aufwendungen für den ÖPNV in Ingolstadt werden aus diesen Gründen über die INVG getätigt. Dies wiederum bedeutet, dass nicht der Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt Rechnungsempfänger für Gutachterkosten sein kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Mittel für den VGI-Haushalt 2020 und für die Durchführung und Weiterentwicklung Einnahmeaufteilung in den Haushaltsplan für 2020 einzuplanen.