Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Sachverhalt/Begründung
Bisher wurde die Buslinie 18/N18
der INVG auf der Grundlage eines sogenannten Betreibervertrages nach unseren
Wünschen und Vorstellungen (Gemeinde Baar-Ebenhausen und Markt Reichertshofen)
durch die Stadtbus Ingolstadt bzw. ein verbundenes Unternehmen betrieben.
Diese Form der Betrauung ist
durch eine Rechtsänderung im Vergaberecht ab dem 03.12.2019 nicht mehr möglich.
Die Linie muss in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden. Da
die Linie überwiegend auf Pfaffenhofener Hoheitsgebiet liegt, wurde unserem
Landkreis von den mitbeteiligten Gebietskörperschaften Ingolstadt und
Neuburg-Schrobenhausen die Aufgabenträgerschaft übertragen (Kreisausschuss vom
16.04.2018).
Es handelt sich um eine
gemeinwirtschaftliche Linie, da durch die Fahrgeldeinnahmen keine vollständige
Finanzierung möglich ist (in der Vorabbekanntmachung gingen keine
eigenwirtschaftlichen Anträge ein); die Dienstleistung wurde deshalb europaweit
ausgeschrieben.
Auf diese Ausschreibung gingen
drei Angebote ein:
·
Firma RBA, Regionalbus Augsburg GmbH 864.163,50
€
·
Firma Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH
& Co.KG 760.818,44 €
·
Firma Josef Schwaiger Omnibusunternehmen 949.648,00
€
Der günstigste Anbieter war die
Firma Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG. Der Zuschlag
wurde deshalb durch Herrn Landrat an die Firma Stanglmeier erteilt.
Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund
der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft war jedoch
unaufschiebbar, da aufgrund der Rechtsänderung im Vergaberecht eine
Entscheidung getroffen werden musste. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß
Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages
Pfaffenhofen a. d. Ilm war daher erforderlich. Die Eilentscheidung ist dem
Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung
bekanntzugeben.
Im Verkehrsvertrag wird geregelt,
dass die entsprechenden Rechnungen vom Auftragnehmer (Firma Stanglmeier),
aufgeteilt auf die einzelnen Bedienungsgebiete, den einzelnen Gebietskörperschaften
(Gemeinde Pörnbach, Markt Reichertshofen, Gemeinde Baar-Ebenhausen, Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen, Markt Manching, Stadt Ingolstadt) zu übersenden sind.
Die Gemeinden werden dann mit schuldbefreiender Wirkung für den Auftraggeber
(Landkreis Pfaffenhofen), den auf ihr jeweiliges Gebiet entfallenden
Vergütungsbeitrag direkt an den Auftragnehmer leisten.
Es sind somit weder Ansätze im
Haushalt des Landkreises noch Mittel zur Liquiditätssicherung für die
Abwicklung über Verwahrkonten einzuplanen.
Der Kreisausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.