Betreff
Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV auf den Linien 18 und N18 im
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2019/3342
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bisher wurde die Buslinie 18/N18 der INVG auf der Grundlage eines sogenannten Betreibervertrages nach unseren Wünschen und Vorstellungen (Gemeinde Baar-Ebenhausen und Markt Reichertshofen) durch die Stadtbus Ingolstadt bzw. ein verbundenes Unternehmen betrieben.

Diese Form der Betrauung ist durch eine Rechtsänderung im Vergaberecht ab dem 03.12.2019 nicht mehr möglich. Die Linie muss in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben werden. Da die Linie überwiegend auf Pfaffenhofener Hoheitsgebiet liegt, wurde unserem Landkreis von den mitbeteiligten Gebietskörperschaften Ingolstadt und Neuburg-Schrobenhausen die Aufgabenträgerschaft übertragen (Kreisausschuss vom 16.04.2018).

 

Es handelt sich um eine gemeinwirtschaftliche Linie, da durch die Fahrgeldeinnahmen keine vollständige Finanzierung möglich ist (in der Vorabbekanntmachung gingen keine eigenwirtschaftlichen Anträge ein); die Dienstleistung wurde deshalb europaweit ausgeschrieben.

Auf diese Ausschreibung gingen drei Angebote ein:

 

·         Firma RBA, Regionalbus Augsburg GmbH                                           864.163,50 €

·         Firma Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co.KG          760.818,44 €

·         Firma Josef Schwaiger Omnibusunternehmen                                     949.648,00 €

 

Der günstigste Anbieter war die Firma Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG. Der Zuschlag wurde deshalb durch Herrn Landrat an die Firma Stanglmeier erteilt.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft war jedoch unaufschiebbar, da aufgrund der Rechtsänderung im Vergaberecht eine Entscheidung getroffen werden musste. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm war daher erforderlich. Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

Im Verkehrsvertrag wird geregelt, dass die entsprechenden Rechnungen vom Auftragnehmer (Firma Stanglmeier), aufgeteilt auf die einzelnen Bedienungsgebiete, den einzelnen Gebietskörperschaften (Gemeinde Pörnbach, Markt Reichertshofen, Gemeinde Baar-Ebenhausen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Markt Manching, Stadt Ingolstadt) zu übersenden sind. Die Gemeinden werden dann mit schuldbefreiender Wirkung für den Auftraggeber (Landkreis Pfaffenhofen), den auf ihr jeweiliges Gebiet entfallenden Vergütungsbeitrag direkt an den Auftragnehmer leisten.

Es sind somit weder Ansätze im Haushalt des Landkreises noch Mittel zur Liquiditätssicherung für die Abwicklung über Verwahrkonten einzuplanen.

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.