Sachverhalt/Begründung
Problem:
Großer Brachvogel vom Aussterben bedroht (Rote Liste Bayern 1), Kiebitz stark
bedroht (RLB 2). In den Wiesenbrütergebieten im Landkreis gibt es während der
Brutzeit vermehrt Störungen durch Spaziergänger, Reiter, Radfahrer usw.,
insbesondere nicht angeleinte Hunde stellen eine große Gefahr für unsere
Wiesenbrüter dar. Oft werden Gelege aufgrund dieser Störungen aufgegeben, da
die Fluchtdistanz bis zu 300 m beträgt. Naturschutzwächter, Wiesenbrüterberater
oder die Gebietsbetreuerin können aktuell nur an die Vernunft appellieren,
gegen beratungsresistente Bürger gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Dies soll
sich ändern.
Lösung: Erlass einer VO auf Grundlage des Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG mit
einem Wegekonzept, Sperrungen kleinerer Wege und einer Hundeanleinpflicht,
begrenzt auf den absolut notwendigen Zeitraum. Der Nachbarlandkreis
Neuburg-Schrobenhausen hat bereits eine entsprechende VO.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss ersucht das staatliche Landratsamt um den Erlass einer Wiesenbrüterverordnung.