Beschlussfassung über den Verwendungszweck (B)
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2019 einen Betrag in Höhe von 31.649,80 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.
Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:
Zweckverband Kelten Römer Museum
Manching |
23.000,00 € |
Markt Reichertshofen |
2.000,00 € |
Gemeinde Baar-Ebenhausen Beschaffung eines weiteren
Defibrillators für den Bereich Friedhof/KiTa/Sportgelände |
2.000,00 € |
Markt Manching 1.500 € für Kinderkrippe
Manching 500 € für Jugendarbeit in
Westenhausen |
2.000,00 € |
Volkshochschule des Landkreises für die Durchführung des
Neujahrskonzertes und sonstige Aktivitäten |
2.149,80 € |
Gehörlosenverein Ingolstadt |
500,00 € |
Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, die Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt im Jahr
2019 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden.