Betreff
Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters für die Landkreiswahl am 15.03.2020 sowie
Festlegung des sog. Erfrischungsgeldes (B)
Vorlage
2019/3317
Aktenzeichen
0250
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund des Art.9 Abs. 2 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2020 Sonntag, den 15. März 2020 festgesetzt.

 

 

a)    Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG den Wahlleiter für diese Wahl

sowie dessen Stellvertreter zu berufen.
Berufen werden kann der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner
weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der
Bediensteten des Landratsamtes.

b)    Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann der Landkreis eine angemessene
Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Regierungsrat Heinz Taglieber wird zum Leiter der Landratswahl und
Frau Verwaltungsamtfrau Konstanze Erdle zur Stellvertretenden Wahlleiterin berufen.


Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 30,00 € festgesetzt.