Betreff
Feststellung und Erteilung der Entlastung des Jahresabschlusses 2007 Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH
Vorlage
2008/0740
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Zum Bilanzstichtag 2007 schloss das Sondervermögen Ilmtalklinik mit 43.744 €
(Vorjahr: 44.067 €) Verlust ab. Dies ergibt sich überwiegend aus Abschreibungen aus Gebäuden.

 

Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume wurden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die nicht auf den Krankenhausausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der Entlastung sind somit Aufgaben der Kreisorgane.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2007 werden genehmigt.