Betreff
Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter (B)
Vorlage
2019/3287
Aktenzeichen
030
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der UG-ÖEL sowie des PSNV-E-Team sollen Reisekosten erstattet werden.

Die Entschädigung der Mitglieder der Kreisbrandinspektion soll ab 2020 auf 80% bzw. 85% des Höchstsatzes nach §13 des AVBayFwG festgelegt werden.

 

1.    UG-ÖEL

Die ausschließlich ehrenamtlichen Mitglieder der dem Landratsamt unterstellten Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) erhalten bisher keinerlei Erstattung ihrer Reisekosten. Diese fallen insbesondere bei Übungen, Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen an. Im Einsatzleitwagen, der am Standort Baar (Nord) stationiert ist, ist wie bei einem ELW üblich lediglich Platz für vier Personen. Um das Stabsarbeitskonzept der Kreisbrandinspektion umzusetzen, ist aber ein weitaus höherer Personalbedarf gegeben. Das restliche Personal der UG-ÖEL, das sich aus diversen Feuerwehren des gesamten Landkreises sowie aus Helfern des THW zusammensetzt, nimmt daher oftmals eine lange Anfahrt zum Einsatzort mit dem Privat-Pkw in Kauf.

Auch bei Übungen erscheinen die meisten Mitglieder mit ihrem Privat-Pkw und haben hierbei eine Anfahrt von oftmals mehr als 30 km.

Bis dato wurde seitens des SG 62 angenommen, dass keine Reisekosten mehr anfallen sollten, sobald an beiden Standorten (Baar/Nord und Pfaffenhofen/Süd) ein Einsatzleitwagen stationiert ist.

Aufgrund des hohen Personalbedarfs bei Einsätzen und ohnehin bei Übungen können aber nicht alle UG-Mitglieder im ELW (weder im aktuellen, noch im neuen) mitfahren, weshalb wohl zwangsläufig auch in Zukunft auf Privat-Pkw zurückgegriffen werden muss.
Im Hinblick auf die Personalgewinnung sowie die überhandnehmenden Aufgaben des Ehrenamtes ist ein Kostenersatz für Fahrten zu Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Einsätzen (auch unterhalb der Katastrophenschwelle) usw. wünschenswert.

Die Kreisbrandinspektion hat den Sachverhalt in einer Stellungnahme verdeutlicht.

Es wird von einem Reisekostenaufwand in Höhe von 3.500 € pro Jahr für die Mitglieder der UGÖEL ausgegangen.

 

2.    PSNV-E-Team

Ebenso verhält es sich mit den Mitgliedern des Teams der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E-Team), welches der Kreisbrandinspektion unterstellt ist und sich aktuell aus 10 speziell ausgebildeten Feuerwehrdienstleistenden verschiedener Feuerwehren des Landkreises Pfaffenhofen zusammensetzt.

Das PSNV-E-Team ist u. a. im Rahmen von Schulungen, Ausbildungsveranstaltungen und psychisch belastenden Einsätzen landkreisweit tätig. Da kein Einsatzfahrzeug vorgehalten wird, werden alle Fahrten ausnahmslos mit dem Privat-Pkw abgewickelt.

Es wird von einem Reisekostenaufwand in Höhe von 500 € pro Jahr für die Mitglieder des PSNV-E-Team ausgegangen.

 

 

Die Reisekosten von UG-ÖEL und PSNV-E-Team sollen jeweils vierteljährlich mittels Fahrtenbuch abgerechnet werden.

 

3.      Kreisbrandinspektion

Der Kreisbrandrat hat beantragt, auf Grund der jüngsten Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration vom 29.08.2019, Az. D1-2234-2-2 (siehe Anlage 1) die Entschädigungssätze der Kreisbrandinspektionsmitglieder im Landkreis an die neuen Werte anzupassen.

Die letzte Basisfestlegung hat im Jahr 2011, also vor gut 8 Jahren stattgefunden.

 

In beiliegender Übersicht (siehe Anlage 2) kann man sehr gut erkennen, dass der Landkreis Pfaffenhofen auf Grund seiner 85 Freiwilligen Feuerwehren, 5 Werkfeuerwehren und

2 Betriebsfeuerwehren auf Platz 3 im Vergleich mit den anderen Landkreisen in Oberbayern liegt.

Ebenso haben sich die Aufgaben der Mitglieder der Kreisbrandinspektion auf Grund der vielfältigen Vorkehrungen für eventuelle Stör- oder Katastrophenfälle (externe Notfallpläne, Begehungen von Störfallbetrieben, Hilfeleistungs-Kontingente, K-Übungen usw.) stark nach oben entwickelt.
Auch das laufende Tagesgeschäft ist von steigenden Fallzahlen begleitet, ganz abgesehen von der stets steigenden Verantwortung bei den kontinuierlich wachsenden Siedlungs- und Gewerbegebieten.

 

Aus Sicht, des Kreisbrandrates sollte das in anderen Landkreisen bewährte System eingeführt und grundsätzlich ein fester Prozentsatz des jeweils vom Innenministeriums veröffentlichten Höchstsatzes als Entschädigungsbasis vereinbart werden, somit ist ein gesicherter Automatismus verankert. Das ist auf jeden Fall eine für beide Seiten faire zukünftige Regelung und spiegelt das Arbeitspensum der Inspektionsmitglieder wieder.

Für den Kreisbrandrat und die 3 Kreisbrandinspektoren soll jeweils 80% des aktuellen Höchstsatzes, für die 13 Kreisbrandmeister soll 85% des aktuellen Höchstsatzes festgelegt werden. Die Anpassung soll mit Wirkung vom 01.01.2020 erfolgen. Es fällt ein jährlicher Aufwand von 12.000 € an.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt nach Empfehlung des Kreisausschusses vom 14.10.2019, die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu ändern. Die Neufassung der Satzung tritt am 01.10.2019 in Kraft.