Betreff
Abschnitt B 13 bis PAF 26, Neubau eines Geh- und Radweges;
Vergabe von Ingenieurleistungen (B)
Vorlage
2019/3248
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinde Hettenshausen stellte in 2014 den Antrag, entlang der Kreisstraße PAF 6, von der Bundesstraße B 13 bis zur Kreisstraße PAF 26, einen Geh- und Radweg zu bauen. Diese Wegeverbindung, auf einer Länge von ca. 2.000 m, soll an den bereits bestehenden Geh- und Radweg entlang der B 13, von Pfaffenhofen bis nach Reichertshausen, anschließen.

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Hettenshausen, die für den Grunderwerb zuständig ist, durchgeführt werden. Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Baukosten ca. 790.000 €.

 

In der Bau- und Vergabeausschusssitzung vom 9.12.2015 wurde zum damaligen Zeitpunkt der Grundsatzbeschluss über den Bau des Geh- und Radweges getroffen. Weiter wurde beschlossen, dem Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, den Auftrag hierfür zu erteilen. Ein gültiger Ingenieurvertrag liegt bislang nicht vor.

Seitens des Landkreises steht eine ordentliche Beauftragung noch aus, hingegen hat das Ingenieurbüro Wipfler im Projektierungsumfang, in den Leistungsphasen 1 und 2, bereits Leistungen erbracht.

Zur Regelung des vertragslosen Zustandes und zur legitimen Auszahlung auf Rechnungen über erbrachte Leistungen hat das Ingenieurbüro auf Anforderung ein neuerliches Angebot über 94.319,78 abgegeben.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, den Auftrag über 94.319,78 € zu erteilen.

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Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an das Ingenieurbüro Wipfler über 94.319,78 €  zu erteilen.