Vergabe von Ingenieurleistungen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinde
Hettenshausen stellte in 2014 den Antrag, entlang der Kreisstraße PAF 6, von
der Bundesstraße B 13 bis zur Kreisstraße PAF 26, einen Geh- und Radweg zu
bauen. Diese Wegeverbindung, auf einer Länge von ca. 2.000 m, soll an den
bereits bestehenden Geh- und Radweg entlang der B 13, von Pfaffenhofen bis nach
Reichertshausen, anschließen.
Die Maßnahme soll
als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Hettenshausen, die für den
Grunderwerb zuständig ist, durchgeführt werden. Nach aktueller Kostenschätzung
betragen die Baukosten ca. 790.000 €.
In der Bau- und
Vergabeausschusssitzung vom 9.12.2015 wurde zum damaligen Zeitpunkt der
Grundsatzbeschluss über den Bau des Geh- und Radweges getroffen. Weiter wurde
beschlossen, dem Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, den Auftrag hierfür zu
erteilen. Ein gültiger Ingenieurvertrag liegt bislang nicht vor.
Seitens des
Landkreises steht eine ordentliche Beauftragung noch aus, hingegen hat das
Ingenieurbüro Wipfler im Projektierungsumfang, in den Leistungsphasen 1 und 2,
bereits Leistungen erbracht.
Zur Regelung des
vertragslosen Zustandes und zur legitimen Auszahlung auf Rechnungen über
erbrachte Leistungen hat das Ingenieurbüro auf Anforderung ein neuerliches
Angebot über 94.319,78 abgegeben.
Es wird vorgeschlagen,
dem Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, den Auftrag über 94.319,78 € zu
erteilen.
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Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an das
Ingenieurbüro Wipfler über 94.319,78 €
zu erteilen.