Betreff
Verpackungsgesetz; Rahmenvorgabe gelbe Tonne ab 2022
Vorlage
2019/3172
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten.

Gem. § 22 Abs.1 VerpackG ist die Sammlung von restentleerten Verpackungen auf die Sammelstruktur des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers abzustimmen. Aufgrund mangelnder Kooperation der dualen Systeme liegt bislang keine Abstimmungsvereinbarung vor. Mündlich wurde vereinbart, dass die Sammlung der gelben Säcke für den Zeitraum 2019 -2022 beibehalten wird.

Gem. Abs. 2 kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gegenüber den Systemen festlegen, wie die durchzuführende Sammlung bei privaten Haushaltungen hinsichtlich

1.    der Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden Sammelsystemen,

2.    der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie

3.    der Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerungen

auszugestalten ist (Rahmenvorgabe).

Die Rahmenvorgabe muss eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung von Abfällen aus privaten Haushaltungen sicherstellen und sie darf nicht technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar sein. Ferner darf sie nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welche der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger bei der Restabfallsammlung zugrunde legt, hinausgehen.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb beabsichtigt ab 2022 auf die gelbe Tonne im Holsystem in Kombination mit Wertstoffhoferfassung umzustellen.

 

Folgende Rahmenvorgabe soll daher verhandelt werden.

·         Aufstellung von 240l und 1.100l Behälter bei den Bürgern

·         Zwei wöchentliche Leerungen

·         Wertstoffhoferfassung an ausgewählten Wertstoffhöfen

 

Im Jahr 2014 wurde ein Bürgerbefragung bezüglich Bringsystem gelber Sack oder Holsystem gelbe Tonne durchgeführt. Bei einer Beteiligung von 43,49 % sprachen sich 70 % für die Beibehaltung des Bringsystems und 30 % für die Einführung eines Holsystems mittels gelber Tonne aus.

Als Grund für die Beibehaltung des Bringsystems wurde überwiegend angeführt:

·         Platzmangel für eine weitere Tonne

·         Kapazität der Tonne reicht nicht aus.

 

Diese Argumente könnte man nun bei Abstimmungsverhandlungen berücksichtigen und eine Kombination beider Systeme bzw. eine 14tägige Abfuhr der gelben Tonne fordern.

 

Gem. Verpackungsgesetz fordert der AWP ab 01.01.2019 ca. 440.000 € (2018: 280.000 €) für die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe. Sofern auf ein Holsystem umgestellt wird, entfällt dieses Entgelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der AWP kann als Rahmenvorgabe ab 01.01.2022 mit den dualen Systemen die Sammlung von restentleerten Verpackungen mittels gelber Tonne im Holsystem verhandeln. Der Werkausschuss ist regelmäßig über den Stand der Verhandlungen zu informieren.