Betreff
Investitionskonzept für den Katastrophenschutz (B)
Vorlage
2018/3104
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das SG 62 hat zusammen mit der Kreisbrandinspektion ein Investitionskonzept für den Katastrophenschutz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm für die Jahre 2019 bis 2023 und eine Vorschau auf mögliche Projekte für die Jahre 2024 bis 2027 erstellt.

Das Konzept wurde von Herrn Kreisbrandrat Armin Wiesbeck bei der Fraktionssprecher-Klausurtagung am 16.11.2018 in Buch bei Riedenburg vorgestellt. Herr Wiesbeck ging dabei auch näher auf die vorgesehenen Maßnahmen sowie deren fachliche Begründung ein.

Ein Großteil der Ausgaben fällt für die Weiterentwicklung des vor einigen Jahren begonnenen Wechsellader-Konzeptes an. Dieses sieht für die Standorte FF Pfaffenhofen, FF Wolnzach, FF Manching und WF Airbus Manching jeweils ein landkreiseigenes sowie ein gemeindeeigenes bzw. unternehmenseigenes Wechselladerfahrzeug (WLF) mit verschiedenen Abrollbehältern (AB) vor.

Folgende Maßnahmen sind für die Jahre 2019 bis 2023 geplant:

-      2019 WLF als Ersatz für vorh. bei FF PAF (Rep./Inst.)

-      2019 AB Rüst / Stationierung bei der FF Manching (Nord)

-      2020 WLF als Ersatz für vorh. bei WF Airbus (Kran notw.)

-      2020 WLF Stationierung bei FF Wolnzach (jetziges WLF von WF Air.)

-      2020 ggf. Alarmierungsumstellung auf digitale Alarmierung

-      2021 TRT 7000 (THL-Übungseinheit)

-      2021 Fahrzeug oder AB für Einsatzhygiene

-      2022 ELW 1 UG-ÖEL (Ersatz für Kater „12/1“)

-      2023 WLF zur Stationierung bei der FF Manching

Des Weiteren wurden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Überlegungen angestellt:

-      2024/2025: „Landkreisausbildungszentrum“ für die Kreis-Ausbildungen der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einheiten (ggf. gemeinsame Planung mit dem THW) sowie ggf. ein Landkreis-Notfall-Lager

-      2026 AB Bauunfälle (Stationierung bei einem WLF-Standort)

-      2027 WLF als Ersatz für vorh. bei FF Wolnzach

Die Beschaffungen bis 2023 würden voraussichtlich wie folgt zu Buche schlagen:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Investitionskonzept für den Katastrophenschutz wird wie vorgelegt zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, es im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.