Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 12.10.2018 (B)
Vorlage
2018/3089
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Herr stellvertretender Landrat Josef Finkenzeller hat in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 12.10.2018 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wird festgestellt;

 

2.    Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 127.395,27 Euro wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 104.348,92 Euro verrechnet und in Höhe von 23.046,35 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung von Herrn stellvertretenden Landrat Josef Finkenzeller in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vom 12.10.2018 nachträglich zuzustimmen.