Betreff
Kreiszuschuss für die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeuges WLF für den Markt Wolnzach (B)
Vorlage
2018/3080
Aktenzeichen
091
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Markt Wolnzach stellte schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeuges.

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen (freiwillige Leistungen) des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 01.11.2015 sehen für die Beschaffung von überörtlich erforderlichen Sonderfahrzeugen einen Zuschuss in Höhe von 30 % aus dem gewährten Staatszuschuss vor.

Die Bedarfsnotwendigkeit wurde durch den Kreisbrandrat festgestellt.

 

Der Staatszuschusses beträgt regulär nach aktueller Anlage 2 der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie 79.000 €. Der Kreiszuschuss (30 %) würde demnach 23.700 € betragen.

 

Der Markt Manching hat ebenfalls vor, im Jahr 2019 ein Wechselladerfahrzeug zu beschaffen. Auch der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wird voraussichtlich ein Wechselladerfahrzeug als Ersatz des derzeitigen, bei der FFW Pfaffenhofen stationierten Fahrzeuges beschaffen.

Daher ist eine kommunale Kooperation zwischen Wolnzach, Manching und dem Landkreis vorgesehen, was den staatlichen Zuschuss um jeweils 10 % erhöhen würde.

Somit beträgt der Staatszuschuss für den Markt Wolnzach 86.900 €.

Der Kreiszuschuss (30 %) beträgt demnach 26.070 €.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Markt Wolnzach für die Ersatzbeschaffung des Wechselladerfahrzeuges einen Kreiszuschuss in Höhe von 23.700 € bzw. 26.070 € (bei kommunaler Kooperation) zu gewähren.

Im Kreishaushalt 2019 sind entsprechende Mittel bereitzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Markt Wolnzach wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 23.700 € bzw. 26.070 € (bei kommunaler Kooperation) gewährt.

Entsprechende Mittel sind im Kreishaushalt 2019 vorzusehen.