Betreff
Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen;
Auftragsvergabe für den Erwerb von 5 programmierbaren Robotern Typ "Nao"
(Eilentscheidung)
Vorlage
2018/3070
Aktenzeichen
222-1
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

Nach Mitteilung der Berufsschule Pfaffenhofen, Fachbereich Elektrotechnik sollen 5 programmierbare Roboter vom Typ „Nao“ beschafft werden.

Damit werden unter anderem Inhalte der Lehrpläne „Elektroniker/in für Geräte und Systeme“, „Fluggeräteelektroniker/in“ und „Betriebstechniker/in“ umgesetzt. Insbesondere handelt es sich um die Themen „Systemtechnik“, „Steuerungstechnik“, „Regelungstechnik“, „Prüfsystemtechnik“, „Vernetzte Systeme“ und „Automatisierungstechnik“.

 

Seitens der Berufsschule Pfaffenhofen wurden hierzu 3 Angebote eingeholt und wie folgt ausgewertet:

 

  1. Fa. Technik LPE GmbH, 69412 Ebersbach                                    35.638,12 €
  2. RobotLAB Inc., USA 19810 Wilmington       45.000,00 $           ~    39.600,00 €
  3. Generation Robots, F-33700 Mèrignac                                           42.000,00 €

 

Durch die freie Programmierbarkeit lassen sich die Roboter für weitere Inhalte verwenden. Für die Zukunft ist damit eine flexible Lösung für die Unterrichtsgestaltung gegeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Mindestbietenden Fa. Technik LPE GmbH, Friedrichsdorfer Landstr. 64, 69412 Ebersbach den Auftrag für die Lieferung von 5 Robotern des Typs „Nao“ zum Gesamtpreis in Höhe von 35.638,12 € inkl. MwSt. zu erteilen.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die erforderliche Ausstattung der Staatl. Berufsschule Pfaffenhofen noch im Kalenderjahr 2018 zu vervollständigen. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm ist daher erforderlich.

Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.