Betreff
Richtlinien für die Vergabe von Förderpreisen für vorbildliche Projekte in der Seniorenarbeit im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (I)
Vorlage
2018/3064
Aktenzeichen
4011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

Ziel
Mit dem Förderpreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm sollen realisierte Projekte ausgezeichnet werden, welche die Lebensbedingungen der älteren Menschen in den Gemeinden nachhaltig verbessern und damit dazu beitragen, dass Senioren mit einer hohen Lebensqualität in ihrem Heimatort und im gewohnten Lebensumfeld wohnen bleiben können. Einzelne, hervorragende Leistungen im Bereich der Seniorenarbeit werden dabei besonders gewürdigt und ausgezeichnet. Besonders vorbildliche Beispiele aus dem Landkreis werden dadurch einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und zur Nachahmung angeregt.

 

Kriterien zur Projektauswahl

a)    Verbesserung der Lebensqualität für Senioren

Das Projekt sollte in der jeweiligen Gemeinde dazu beitragen, es Senioren zu erleichtern, auch im Alter mit einer hohen Lebensqualität im Heimatort und in der eigenen Wohnung bleiben zu können.

b)    Quartiersbezug und regionale Umsetzung

Das Projekt sollte sich auf die örtlichen Gegebenheiten beziehen. Das Quartier kann dabei die
Größe eines Wohngebietes, eines Stadtviertels oder einer ganzen Gemeinde haben. Entscheidende Bezugsgröße ist das gelebte Gemeinwesen. Das Projekt sollte sich seit mindestens einem Jahr in der Umsetzungsphase befinden. Akzeptanz und Wirkung können dann bereits festgestellt bzw. abgeschätzt werden.

c)    Einsatz von bürgerschaftlichen Engagement

Die ehrenamtliche Mitwirkung der Bürger in der Projektarbeit sollte angeregt, gefördert und
begleitet werden. Dadurch wird eine hohe Identität in der Seniorenarbeit erreicht.

d)    Örtliche Vernetzung

Das Projekt sollte in der kommunalen Seniorenarbeit gut eingebunden sein und allen relevanten Funktionsträgern und Akteuren vor Ort bekannt sein. Das Angebot sollte stets aktualisiert und unter den Akteuren ausgetauscht werden.

e)    Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit des Projekts

Das Bemühen um Nachhaltigkeit des Projekts sollte erkennbar sein. Es sollen Strukturen und Abläufe vorhanden sein, auf deren Basis die Übertragung auf neue Mitwirkende problemlos von statten geht. Dabei sollte die Bereitschaft bestehen, ein gutes Projekt auch anderen Kommunen zugänglich zu machen. Umsetzungen hierzu werden positiv bewertet.

f)     Unterstützungsschreiben

Ein ideelles Unterstützungsschreiben der Kommune und/oder eines Vereins/einer Organisation signalisiert, dass das Projekt im Ort gut angenommen und wertgeschätzt wird.

g)    Bewerbungsbogen

Die Bewerbung sollte möglichst überzeugend begründet sein. Nähere Informationen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.

 

Teilnahme- und Vorschlagsberechtigung

Teilnahme- und vorschlagsberechtigt an diesem Förderwettbewerb sind neben Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen der Seniorenarbeit auch Verbände, Gemeinden und öffentliche Träger. Kommerzielle Projekte können nicht berücksichtigt werden.

 

Preisgeld
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 €  verbunden. Das Preisgeld soll dazu dienen, das prämierte Projekt aufrechtzuerhalten und ggf. weiterzuentwickeln.

 

Zusammensetzung der Jury
Über die Vergabe entscheidet eine Jury von fünf Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzt:
  - ein Vertreter bzw. Vertreterin des Seniorenbeirats,
  - ein Vertreter der Bürgermeister des Landkreises,
  - der Sachbearbeiterin für bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt,
  - dem Sachgebietsleiter für Soziales am Landratsamt und
  - dem Seniorenbeauftragten des Landkreises.

Jedes Jurymitglied hat eine gleichberechtigte Stimme.

 

Bewerbungszeitraum
Die Ausschreibungsfrist läuft vom 1. Mai bis einschließlich 30. September des jeweiligen Ausschreibungsjahres. Nach Ablauf dieser Frist können Anträge als verspätet eingereicht nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Preisverleihung
Der Preis wird erstmals im November 2018, in einem zweijährigen Turnus, vom Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, verliehen.

 

Inkrafttreten

Die Vergaberichtlinie tritt am 01. April 2018 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt diese Richtlinien zustimmend zur Kenntnis.