Betreff
Gewinnausschüttung durch die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt;
Beschlussfassung über den Verwendungszweck (B)
Vorlage
2018/3026
Aktenzeichen
910-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Rahmen der Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2018 einen Betrag in Höhe von 31.649,80 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.

 

Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:

 

Zweckverband Kelten Römer Museum Manching

22.000,00 €

Markt Reichertshofen

2.500,00 €

Gemeinde Baar-Ebenhausen

2.500,00 €

Markt Manching

2.500,00 €

Volkshochschule des Landkreises

für die Durchführung des Neujahrskonzertes und sonstige Aktivitäten

1.649,80 €

Gehörlosenverein Ingolstadt

500,00 €

 

Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt im Jahr 2018 gemäß der im Sachverhalt vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden.