Betreff
Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zur Förderung des Breitensports im Rahmen der Jugendhilfe;
Erhöhung der jährlichen Pauschalsumme (B)
Vorlage
2018/3015
Aktenzeichen
523-2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gewährt bekanntlich seit vielen Jahren den Sportvereinen im Landkreis Zuschüsse in Form von freiwilligen Leistungen. Bis zum Haushaltsjahr 2005 wurde für eine erbrachte Übungsleiterstunde ein Zuschuss in Höhe von 1,50 € gewährt. Seit dem Haushaltsjahr 2006 richtet sich die Auszahlung des Zuschusses nach dem damals neugefassten Richtlinien der Sportförderung des Freistaates Bayern. Dabei werden nicht mehr die erbachten Übungsleiterstunden in Ansatz gebracht, sondern eine gewichtete Bemessungszahl, bestehend aus erwachsenen Mitgliedern mit dem Faktor 1, den Kindern und Jugendlichen mit dem Faktor 10 sowie den eingesetzten Übungsleiterlizenzen mit dem Faktor 650. Der dafür vorgesehene und im Kreishaushalt festgelegte Gesamtbetrag in Höhe von 100.000,00 € galt bis zum Haushaltsjahr 2008. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurden 120.000,00 € als jährliche Pauschalsumme in den Kreishaushalt eingestellt.

 

Mit E-Mail vom 03.09.2018 hat nunmehr der Vorsitzende der Sportkommission im Landkreis Pfaffenhofen, Herr Florian Weiß, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Kommission vom 18.06.2018 beantragt, die jährliche Sportbetriebsförderung von bisher 120.000,00 € um 30.000,00 € auf 150.000,00 € pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2019 zu erhöhen. Ausschlaggebend sei, dass sich die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen in den letzten 6 Jahren durchschnittlich um 800 Mitglieder jährlich auf jetzt über 50.000 Mitglieder erhöht haben. Bei einer gleichbleibenden Pauschalsumme hat sich somit die Fördereinheit je Mitglied von 0,1760 € im Jahr 2009 auf 0,1461 € im Jahr 2017 reduziert. Bei einem Ansatz von 150.000,00 € im Haushalt des Landkreises und einer angenommenen Höhe der Mitgliedereinheiten wie im Jahr 2017 würde sich eine Fördereinheit in Höhe von 0,1827 € errechnen.

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Sportkommission im Landkreis Pfaffenhofen wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den bisher auf 120.000,00 € festgelegten Betrag ab dem Haushaltsjahr 2019 um 25 % auf 150.000,00 € zu erhöhen.

 

Beschlussvorschlag:

Zur Förderung des Sportbetriebes gewährt der Landkreis Pfaffenhofen im Rahmen der Jugendhilfe ab dem Haushaltsjahr 2019 einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 150.000,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen.