Betreff
Grundsatzbeschluss zur Thematik "Digitalisierung von Verwaltungsprozessen im Landratsamt Pfaffenhofen" (B)
Vorlage
2018/3008
Aktenzeichen
047
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Begriff „Digitalisierung“ ist derzeit verstärkt in den Medien vertreten und wird oftmals wenig konkret als allgemeiner Platzhalter zur Beschreibung von EDV gestützten Abläufen verwendet.

 

Mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz-BayEGovG) vom 22.12.2015 wurde ein Recht für jedermann geschaffen, elektronisch über das Internet mit den Behörden zu kommunizieren und ihre Dienste in Anspruch zu nehmen. Er kann verlangen, dass Verwaltungsfahren ihm gegenüber elektronisch durchgeführt werden. Die Möglichkeit, die ihn betreffenden Verfahren auch weiterhin nicht elektronisch zu erledigen, bleibt unberührt.

 

Insofern gilt das E-Government-Gesetz für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaates Bayern und der Gemeinden und Gemeindeverbände. Insbesondere beschreibt dieses Gesetz digitale Zugangs- und Verfahrensrechte sowie die elektronische Kommunikation, Identifizierung, Behördendienste, Zahlungsverkehr, Rechnungen, Verwaltungsverfahren, Aktenführung sowie Register und die behördliche Zusammenarbeit.

 

Aufgrund dieser Handlungsbasis wurden in den vergangenen Jahren im Landratsamt Pfaffen-

hofen bereits verschiedene Prozessverfahren eingeführt oder sind kurz- bzw. mittelfristig geplant.

 

1.    Interne Verwaltungsmodernisierung

 

-       Service- und Projektmanagement zum Teil bereits umgesetzt

-       Prozess- sowie Wissensmanagement ist für 2019 vorgesehen

 

2.    Elektronische Aktenführung (E-Akte)

 

-       Die elektronische Zulassungs- bzw. Führerscheinakte ist bereits umgesetzt

-       Die Einführung der E-Akte im kreiseigenen Tiefbau ist für 2018 noch geplant

-       Die weitere Einführung der E-Akte soll 2019 intensiviert werden

 


3.    Digitale Verwaltungsdienste (Online-Dienste für Bürger)

 

-       Online-Abmeldung bzw. Online-Wiederzulassung im KFZ-Bereich bereits umgesetzt

-       Wunschkennzeichen bereits umgesetzt

-       BaföG-Online bereits umgesetzt

-       Schulweg-Online bereits umgesetzt

-       Online-Abfallkalender bereits umgesetzt

-       Bereitstellung digitaler Formulare bereits umgesetzt

-       Online Anträge über den Antragsmanager des Bayernportals in Planung

-       Digitale Baugenehmigungen in Planung

 

4.    Sichere elektronische Kommunikation

 

-       De-Mail, qualifizierte elektronische Signatur, elektronische Post sowie sicherer Dialog mit der AKDB bereits umgesetzt

-       Verschlüsselter E-Mailverkehr und Dateiaustausch in der Umsetzung

 

5.    Informationssicherheit

 

-       ISIS 12 in der Umsetzungsphase

-       Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung in der Umsetzungsphase

 

6.    E-Payment (elektronischer Zahlungsverkehr) bereits umgesetzt

 

7.    E-Rechnung (elektronische Rechnungsstellung) wird bis April 2020 verpflichtend umgesetzt

 

8.    E-Vergabe bei europaweiten Ausschreibungen ist bis Oktober 2018 verpflichtend umzusetzen

 

Die Digitalisierung beschreibt somit einen Prozess, der bereits von den Verwaltungen angestoßen und implementiert wurde, jedoch fortlaufend zu bearbeiten und zu begleiten ist. Die Vertreter der Region 10 haben sich insoweit verständigt, einen intensiven Austausch in regelmäßigen Terminen anzustreben, um gemeinsam die Digitalisierung voranzutreiben. Zunächst soll im Landratsamt mit einer neu geschaffenen Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 11 der Prozess intensiviert werden. Der zusätzliche Sachaufwand ist noch zu ermitteln.

 

Dazu ist folgender Grundsatzbeschluss erforderlich, der in Form eines 7-Punkte-Programms vom Kreistag gefasst werden soll.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Der Kreistag fasst folgenden Grundsatzbeschluss in Form eines 7-Punkte-Programms:

 

1.    Der Landkreis Pfaffenhofen stellt sich der Aufgabe, die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen.

 

2.    Die Verwaltungsprozesse im Landratsamt werden möglichst umfassend auf digitale Verfahren umgestellt.

 

3.    Als Pilotanwendung soll vorrangig an der Verwirklichung digitaler Baugenehmigungen gearbeitet werden, da das Genehmigungsverfahren die gesellschaftlichen Ebenen vielfältig erfasst. Insbesondere gelten als Beteiligte in diesem Verfahren Bürger, Gemeinden, Landratsamt, Planer, Unternehmen, Fach- sowie übergeordnete Behörden.

 

4.    Mit der Umsetzung der Digitalisierung wird das Sachgebiet EDV des Landratsamts beauftragt. Dieses erhält künftig die Bezeichnung „EDV und Digitalisierung“. Dazu wird ein Digitalisierungsbeauftragter mit einer Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 11 in den Stellenplan 2019 aufgenommen.

 

5.    Es wird ein ständiger Abgleich der Entwicklungen auf dem Gebiet der Digitalisierung in der Region 10 angestrebt, mit dem Ziel, bei jedem Verfahren den am weitesten entwickelten Stand zu finden und partnerschaftlich möglichst in der gesamten Region umzusetzen.

 

6.    Bei jedem digitalisierten Verfahren ist eine Alternative zu formulieren, die Personen und Institutionen ohne digitales Vorwissen oder ohne technische Ausstattung die Abwicklung des Verfahrens auf Wunsch teilweise digitalisiert oder wie bisher in analoger Form ermöglicht.

 

Dem Kreistag ist mindestens einmal jährlich über Arbeitsergebnisse und Fortschritte bei der Digitalisierung zu berichten.