Betreff
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 (B)
Vorlage
2018/2999
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle des Digitalen Gründerzentrums vorliegt, nichts.

 

Herr Landrat Wolf hat in der Gesellschafterversammlung des Digitalen Gründerzentrums der Region Ingolstadt GmbH am 10.07.2018 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

 

1.    Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird festgestellt; der Lagebericht wird genehmigt;

 

2.    Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 302.328,36 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Den Geschäftsführern Philipp Hecht (bis 31. Mai 2017) und Dr. Franz Glatz (ab 1. Juni 2017) wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt

 

4.    Dem Aufsichtsrat der Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

5.    Der Übertragung der Anteile Nr. 80 bis 85 an der Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH durch die Spacelab Invest GmbH an ein mit der Media Saturn Holding GmbH verbundenes Unternehmen im Sinne des § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt. Die Übernahme der konsortialrechlichen Verpflichtungen zur Leistung der Betriebskostenzuschüsse und die Erfüllung dieser sind sicherzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH vom 10.07.2018 nachträglich zuzustimmen.