Betreff
Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH;
Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 (B)
Vorlage
2018/2992
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Oberbayerischen Heimstätte vorliegt, nichts.

 

Herr stellvertretender Landrat Westner hat in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH am 23.07.2018 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

Tagesordnungspunkt 2: Jahresregularien 2017

Die Gesellschafter der Oberbayerischen Heimstätte beschließen Kraft ihrer Eigenschaft und nach Beschlussfassung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte zum Jahresabschluss 2017 wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss 2017 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt.

 

2.    Aus dem Jahresabschluss 2017 der Oberbayerischen Heimstätte i. H. v. € 7.006.868,95 ist

a.    eine Dividende i. H. v. 4 % des Stammkapitals, d.h. ein Betrag von € 400.000 am 07.08.2018 an die Gesellschafter auszuschütten und

b.    unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages i. H. v. € 8.933.195,78 der verbleibende Bilanzgewinn i. H. v. insgesamt € 15.540.064,73 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3.    Dem Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte und der Geschäftsführung von Oberbayerische Heimstätte werden für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

Tagesordnungspunkt 3: Änderungen bzw. Ergänzungen der Satzung der OH

Die Gesellschafterversammlung der Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Satzung / Gesellschaftsvertrages zu und bevollmächtigt die Geschäftsführung mit dem Vollzug.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn stellvertretenden Landrat Westner in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH vom 23.07.2018 nachträglich zuzustimmen.