Betreff
Einführung eines "50:50-Taxis" im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2018/2970
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Für junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren (Definition „junger Mensch“ i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) sollen Taxifahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag und von Tagen vor gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben, durch den Kreis in Höhe von 50/100 bezuschusst werden, sog. „50:50-Taxi-Modell“.

 

Im Vordergrund steht hierbei die Vermeidung von „Disko-Unfällen“ durch Alkoholfahrten

oder risikoreiche Fahrten. Mehr als ein Drittel aller Unfälle von Autofahrern unter 30 Jahren ereignet sich auf dem Heimweg von Diskothekenbesuchen oder Veranstaltungen, auf denen Alkohol konsumiert wurde (Deutsche Verkehrsunfallstatistik 2014).

 

Zudem soll ein ÖPNV-Angebot an Wochenenden und in der Nacht geschaffen werden, das auch dem Jugendschutz Rechnung trägt. In vielen Fällen ist es Erziehungsberechtigten oder Verwandten nicht möglich, den Jugendlichen zu einer Abendveranstaltung zu bringen oder ihn wieder abzuholen. Jedenfalls aber hat der einzelne Jugendliche hierauf keinen direkten Einfluss.

Die Erreichbarkeit von Zielen ist ein wesentliches Moment der Attraktivität eines Raums. Dies gilt für Jugendliche und junge Erwachsene in besonderem Maße. Es ist dringend geboten, die Attraktivität unseres Landkreises für Jugendliche und junge Erwachsene zu erhalten. Vor allem kleinere Gemeinden tun sich schwer, „ihre“ Jugendlichen dauerhaft im Ort zu halten.

In großen Städten sind junge Erwachsene mobil und durch ein dichtes ÖPNV-Netz

nicht auf ein Auto angewiesen. Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Stadt und Land sollte auch im ländlichen Raum ein System existieren, das ein gewisses Maß an Mobilität ermöglicht. Gleichzeitig ist ein vollwertiges ÖPNV-Angebot mit einer attraktiven Takt- und Liniendichte in den fraglichen Zeitfenstern im ländlichen Raum nicht darstellbar.

 

Zur praktischen Umsetzung wird vorgeschlagen ein Computersystem zu erwerben, welches in Form zweier Apps ein Frontend für den Nutzer und ein Frontend für den Taxifahrer sowie in Form eines PC-Programms ein Frontend für das Landratsamt anbietet.

Die Software erkennt selbstständig die Nutzungsbedingungen, ermöglicht sich beteiligenden Taxiunternehmern sowie allen Nutzungsberechtigten, sich mittels Personalausweis zu registrieren und erledigt im Hintergrund die Abrechnung zwischen Taxiunternehmern und Landkreis.

Eine beispielhafte Abfrage bei einem Softwareanbieter der bereits ein entsprechendes, auch in der Praxis erprobtes Programm anbietet, ergab einen geschätzten Implementierungsaufwand von 10 Tagen zu je 1.000,- €. Somit ergibt sich ein Einrichtungsaufwand von einmalig ca. 10.000,- €. Für Umprogrammierungen ist mit demselben Tagessatz zu rechnen. Jährlich ist eine Lizenzgebühr zu entrichten, die auch Wartung und laufenden Betrieb mit abgilt.

 

Für den Verlustausgleich sollten für den Rest des laufenden Jahres 10.000,- € eingestellt wer-den. Hieraus können sich Anhaltspunkte ergeben, mit welchem Jahresaufwand zu rechnen sein wird. Andere strukturell vergleichbare Landkreise geben hierfür zwischen 30 und 40 T€ aus.

 

Die Zuständigkeit des Landkreises ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG. Auch flexible und ergänzende Bedienformen zählen zum ÖPNV nach modernem Verständnis, gerade wenn ein ÖPNV im klassischen Sinne wirtschaftlich unsinnig ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, dass die Verwaltung beauftragt werden soll ein 50:50-Taxi-Modell für junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren einzuführen, bei dem Taxifahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag und von Tagen vor gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben, durch den Kreis in Höhe von 50/100 bezuschusst werden. Die technische Umsetzung soll durch ein Computersystem erfolgen, das für den Nutzer eine App anbietet und möglichst den gesamten Umsetzungs- und Abrechnungsaufwand selbstständig erledigt.