Betreff
Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt;
Nachtragshaushalt (I)
Vorlage
2018/2967
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes VGI stellte mit Ablauf des ersten Quartals des Verbandsjahres 2018 fest, dass der Haushaltsansatz im ursprünglich für 2018 genehmigten Haushalt bei weitem nicht ausreichend ist.

 

Eine Haushaltsposition war bereits nach Ablauf der ersten drei Monate des Verbandsjahres überzeichnet, für vier weitere Haushaltspositionen zeichnete sich nach Ablauf der ersten drei Monate ab, dass bei konstanten Kosten in der Hochrechnung bis zum Ende des Haushaltsjahres die Haushaltsmittel deutlich nicht ausreichen werden.

 

Im Einzelnen ergibt sich folgender Korrekturbedarf:

 

Haushaltsstelle 792000_675000_0 – Leistungsverrechnungen

 

Der Zweckverband VGI verfügt über kein eigenes Personal. Mitarbeiter/innen, welche unmittelbar mit der Einführung des Gemeinschaftstarifes / Verbundtarifes oder mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Zweckverbandes vertraut sind, werden bei der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH bzw. bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH beschäftigt. Nach dem Verursacherprinzip werden diese Personalkosten von den beiden genannten Gesellschaften an den ZV VGI in Rechnung gestellt. Dies ist bisher noch nicht geschehen. In der Vergangenheit angefallener Personalaufwand in Verbindung mit einer Hochrechnung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 zeigen, dass der bisherige genehmigte Haushaltsansatz von TEUR 70 nicht ausreichend sein wird. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden allgemeinen Einführung des flächendeckenden Gemeinschaftstarifes / Verbundtarifes in der Stadt Ingolstadt und den drei umliegenden Landreisen fallen 2018 voraussichtlich mehr Arbeiten für den Zweckverband VGI an, als bei Erstellung des ursprünglichen und genehmigten Haushaltes 2018 zunächst erwartet. Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint ein Haushaltsansatz von mindestens TEUR 100 für Personalaufwendungen des Zweckverbandes in 2018 erforderlich. Dieser Haushaltsansatz bildet die untere Schwelle in den Prognoserechnungen, welche im Vorfeld der Erstellung dieses Nachtragshaushaltes durchgeführt wurden. Je nachdem, welche Randbedingungen im weiteren Jahresverlauf eintreten, sind noch höhere Leistungsinanspruchnahmen der INVG nicht auszuschließen, die somit dann eine Weiterberechnung bis zu TEUR 200 erfordern können.

 

Haushaltsstelle 792000_655000_1 – Sachverständigenkosten für Fragen der Einnahmeaufteilung

 

Die WIKOM AG ist seit Beginn des Haushaltsjahres mit der Erarbeitung einer Einnahmeaufteilung für den Gemeinschaftstarif / Verbundtarif beauftragt sowie aktuell zusätzlich mit dem Management der Einführung des flächendeckenden VGI-Tarifs in der gesamten Region. Gerade letzter Punkt fällt deutlich aufwendiger aus, als im Sommer 2017 bei Erstellung des ursprünglichen Haushalts abgeschätzt. Regionale Omnibusunternehmen versuchen nach wie vor, ihre Interessen massiv gegenüber den Aufgabenträgern durchzusetzen und die Anwendung des VGI-Tarifes als Höchsttarif weiter hinaus zu zögern. Darum wurden in der Vergangenheit bereits mehrere teure Einzelgespräche mit den betreffenden Unternehmen geführt, um die Einführung des flächendeckenden VGI-Tarifs zum 01.09.2018 sicher zu stellen. Für die kommenden Monate sind weitere Einzelgespräche vorgesehen. Die Position Einführungsmanagement wird vsl. ab Ende 2018 wegfallen, so dass zukünftig unter dieser Haushaltsposition nur mehr die reinen Aufwendungen für die Durchführung der Einnahmeaufteilung erfasst werden, sofern diese von den Aufgabenträgern zu schultern sind.

 

Haushaltsstelle 792000_655000_2 – Sachverständigenkosten für Fragen der Verkehrsplanung

 

Das Büro Gevas Ingenieure Humberg & Partner berät die Stadt Ingolstadt und die INVG seit vielen Jahren kompetent und vertrauensvoll. Die Tarifstruktur, die Tarifmatrix und der Tarifzonenplan wurden maßgeblich von Gevas erarbeitet. Die Arbeiten dauern nach wie vor an, in erster Linie deswegen, weil vielfache, erneute Änderungswünsche seitens der Verkehrsunternehmen, aber auch bestimmter Gemeinden in Landkreisen eine iterative Überarbeitung der angesprochenen Tarifierungstools notwendig gemacht haben. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wird bis zum Ende des Jahres 2018 daher nicht ausreichen. Für die Folgejahre ab 2019 ist davon auszugehen, dass der Kostenansatz in diesem Bereich deutlich zurückgeht.

 

Beide Haushaltsstellen betreffend – sowohl Sachverständigenkosten für Fragen der Verkehrsplanung als auch Fragen der Einnahmeaufteilung – soll weiter erwähnt werden, dass vorbereitende Arbeiten zur Einführung des flächendeckenden, regionalen Gemeinschaftstarifes in Höhe von ca. TEUR 215 (ohne Mwst.) alleine an die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH verrechnet wurden.

 

Haushaltsstelle 792000_656000_0 – Rechtsberatung

 

Der bisher für rechtliche Fragestellungen vorgesehen Haushaltsansatz wird nach derzeitiger Hochrechnung bis Jahresende voraussichtlich eingehalten. Wenn auch sehr knapp. Haushaltsreste sind in diesem Bereich gänzlich nicht zu erwarten. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass der VGI-Tarif, welcher ab 01.09.2018 flächendeckend mittels Erlass einer sog. Allgemeinen Vorschrift für die Verkehrsunternehmen in der Region verbindlich wird, in einigen Fällen mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden muss. Regionale Omnibusunternehmen haben Andeutungen gemacht, den VGI-Tarif möglicherweise nicht als Höchsttarif außerhalb des INVG-Altgebietes zur Genehmigung bzw. zur Anzeige bringen zu wollen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel auf der Position Rechtsberatung werden zur Durchsetzung der flächendeckenden Einführung des VGI-Tarifes ggf. mit Hilfe von Rechtsmitteln benötigt.

 

Haushaltsstelle 792000_658000_0 – Sonstige Geschäftsausgaben

 

Die Position beinhaltet in erster Linie Verpflegungsaufwendungen und Tagungspauschalen für Unternehmertreffen, Verbandsversammlungen und Arbeitskreistreffen der Aufgabenträger (sog. Jour-Fixe). Die Frequenz und die Intensität dieser Treffen wurde nach Erstellung des ursprünglichen Haushaltes im Sommer 2017 noch mal deutlich gesteigert, um die flächendeckende Einführung des Gemeinschaftstarifes / Verbundtarifes ab 01.09.2018 sicher zu stellen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz für 2018 ist bereits mit Ablauf der ersten drei Monate des Haushaltsjahres überzeichnet. Eine Anhebung der Haushaltsposition ist unumgänglich.

 

Der Nachtragshaushalt 2018 wurde demzufolge in der Verbandsversammlung vom 05.06.18 unter Haushaltsvorbehalt der Verbandsmitglieder mit einer Summe von 951.100,00 € angesetzt. Im ursprünglichen genehmigen Haushalt waren es 283.600,00 €. Dies entspricht einer Haushaltsmehrung von 667.500,00 €, die satzungsgemäß je zu einem Viertel von den Verbandsmitgliedern zu tragen sind.

 

Die Umlage erhöht sich für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm somit von ursprünglich 67.314,28 € um 166.875,00 € auf nunmehr 234.189,28 €.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Umlage im Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm von ursprünglich 67.314,28 € um 166.875,00 € auf nunmehr 234.189,28 € erhöht.

 

Ein Beschluss über die Verwendung der vorhandenen Haushaltsmittel zu diesem Zweck erfolgt voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses, wenn die Umlagebescheide des Zweckverbandes vorliegen.