Sachverhalt/Begründung
Für junge
Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren (Definition „junger Mensch“ i.S.d. § 7
Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) sollen Taxifahrten in den Nächten von Freitag auf
Samstag sowie von Samstag auf Sonntag und von Tagen vor gesetzlichen Feiertagen
auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, die
ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm
haben, durch den Kreis in Höhe von 50/100 bezuschusst werden, sog.
„50:50-Taxi-Modell“.
Im Vordergrund
steht hierbei die Vermeidung von „Disko-Unfällen“ durch Alkoholfahrten
oder
risikoreiche Fahrten. Mehr als ein Drittel aller Unfälle von Autofahrern unter
30 Jahren ereignet sich auf dem Heimweg von Diskothekenbesuchen oder
Veranstaltungen, auf denen Alkohol konsumiert wurde (Deutsche
Verkehrsunfallstatistik 2014).
Zudem soll ein
ÖPNV-Angebot an Wochenenden und in der Nacht geschaffen werden, das auch dem
Jugendschutz Rechnung trägt. In vielen Fällen ist es Erziehungsberechtigten
oder Verwandten nicht möglich, den Jugendlichen zu einer Abendveranstaltung zu
bringen oder ihn wieder abzuholen. Jedenfalls aber hat der einzelne Jugendliche
hierauf keinen direkten Einfluss.
Die
Erreichbarkeit von Zielen ist ein wesentliches Moment der Attraktivität eines
Raums. Dies gilt für Jugendliche und junge Erwachsene in besonderem Maße. Es
ist dringend geboten, die Attraktivität unseres Landkreises für Jugendliche und
junge Erwachsene zu erhalten. Vor allem kleinere Gemeinden tun sich schwer,
„ihre“ Jugendlichen dauerhaft im Ort zu halten.
In großen
Städten sind junge Erwachsene mobil und durch ein dichtes ÖPNV-Netz
nicht auf ein
Auto angewiesen. Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in
Stadt und Land sollte auch im ländlichen Raum ein System existieren, das ein
gewisses Maß an Mobilität ermöglicht. Gleichzeitig ist ein vollwertiges
ÖPNV-Angebot mit einer attraktiven Takt- und Liniendichte in den fraglichen
Zeitfenstern im ländlichen Raum nicht darstellbar.
Zur
praktischen Umsetzung wird vorgeschlagen ein Computersystem zu erwerben,
welches in Form zweier Apps ein Frontend für den Nutzer und ein Frontend für
den Taxifahrer sowie in Form eines PC-Programms ein Frontend für das
Landratsamt anbietet.
Die Software
erkennt selbstständig die Nutzungsbedingungen, ermöglicht sich beteiligenden
Taxiunternehmern sowie allen Nutzungsberechtigten, sich mittels Personalausweis
zu registrieren und erledigt im Hintergrund die Abrechnung zwischen
Taxiunternehmern und Landkreis.
Eine
beispielhafte Abfrage bei einem Softwareanbieter der bereits ein
entsprechendes, auch in der Praxis erprobtes Programm anbietet, ergab einen
geschätzten Implementierungsaufwand von 10 Tagen zu je 1.000,- €. Somit
ergibt sich ein Einrichtungsaufwand von einmalig ca. 10.000,- €. Für
Umprogrammierungen ist mit demselben Tagessatz zu rechnen. Jährlich ist eine
Lizenzgebühr zu entrichten, die auch Wartung und laufenden Betrieb mit abgilt.
Für den
Verlustausgleich sollten für den Rest des laufenden Jahres 10.000,- €
eingestellt werden. Hieraus können sich Anhaltspunkte ergeben, mit welchem
Jahresaufwand zu rechnen sein wird. Andere strukturell vergleichbare Landkreise
geben hierfür zwischen 30 und 40 T€ aus.
Die
Zuständigkeit des Landkreises ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG. Auch
flexible und ergänzende Bedienformen zählen zum ÖPNV nach modernem Verständnis,
gerade wenn ein ÖPNV im klassischen Sinne wirtschaftlich unsinnig ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass die Verwaltung beauftragt werden soll ein
50:50-Taxi-Modell für junge
Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren einzuführen, bei dem Taxifahrten in den
Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag und von Tagen vor
gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6
Uhr des Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises
Pfaffenhofen a.d. Ilm haben, durch den Kreis in Höhe von 50/100 bezuschusst
werden. Die technische Umsetzung soll durch ein Computersystem erfolgen, das
für den Nutzer eine App anbietet und möglichst den gesamten Umsetzungs- und
Abrechnungsaufwand selbstständig erledigt.