Betreff
Bereitstellung von Kühlcontainern zur Entsorgung von Schwarzwildaufbruch (B)
Vorlage
2018/2952
Aktenzeichen
62/750 ASP Vorsorge
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Vor dem Hintergrund der bekannten Thematik der afrikanischen Schweinepest wird vorgeschlagen, der Jägerschaft des Landkreises Pfaffenhofen sechs  Kühlcontainer zur Aufbewahrung von je zwei 240l-Mülltonnen zur Verfügung zu stellen (auch diese vom Kreis gestellt), um für die Jäger den Aufwand für die Entsorgung von Schwarzwildaufbruch und anderen nicht verwertbaren Teilen zu verringern (z.B. Loch ausheben und eingraben). Dadurch soll die Seuchengefahr verringert werden, da dann eine nicht fachgerechte Entsorgung weniger wahrscheinlich werden soll. Eine jagdrechtliche oder veterinärrechtliche Vorschrift oder Notwendigkeit gibt es für die Maßnahme nicht, es handelt sich um eine freiwillige Leistung, welche eine Unterstützung des Landkreises für die Jäger bei der Schwarzwildbejagung darstellt.

Die Landkreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen, planen in die gleiche Richtung.

 

Planung:

-       Je Hegering eine Anlage

-       Die Jägerschaft (BJV-Kreisgruppe PAF) organisiert intern den Betreuer nach eigenem Ermessen und meldet diesen.

-       Leerung der Container auf Abruf durch die Betreuer.

-       Strom und Wasserverbrauch übernimmt der Landkreis mit einer Pauschale welche an die Jägervereinigung ausbezahlt wird.

 

Voraussichtliche Kosten:

-       Anschaffung:
a)   6 Container für gesamt nach derzeitigem Angebot 18.016,60 €.

b)   12 240l-Mülltonnen a rund 30 €.

 

Gesamtanschaffungskosten:

18.376,60 €

Laufende Kosten geschätzt p.a.:
11.305,44 €

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel können durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben abgedeckt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Jägerschaft des Landkreises Kühlcontainer mit Mülltonnen und deren Entsorgung zur Verfügung zu stellen. Die Organisation der Plätze und die Betreuung soll dabei bei der Jägerschaft bleiben. Die Laufzeit des Projektes wird zunächst auf drei Jahre begrenzt.