Vergabe von Schutzplankenarbeiten
(Eilentscheidung)
Sachverhalt/Begründung
Im Kreishaushalt 2018 sind Schutzplankenarbeiten im Zuge der
Baumaßnahme Ausbau der Kreisstraße PAF 4 von Pfaffenhofen a.d.Ilm
bis Tegernbach BA II und an verschiedenen
Kreisstraßen vorgesehen. Die Arbeiten wurden vom Kreiseigenen Tiefbau des
Landkreises beschränkt ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Abgabe eines
Angebotes eingeladen. Zur Submission am 16.05.2018 lagen 5 Angebote vor und
wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Fa. Süd-Planken-Bayern, Sontheim 131.151,30 €
- Fa. LEIT-RAMM , Baldham 170.588,94 €
- Fa. Evia Verkehrstechnik, Hohenbrunn 211.879,50 €
- Fa. Bavaria Verkehrstechnik, Nürnberg 213.585,37 €
- Fa. GfS, Ulm 311.176,67 €
Die Prüfung und Wertung wurde gemäß VHB Bayern nach Richtlinie 3211 (Prüfung und Wertung der Hauptangebote) durchgeführt.
Die Kostenberechnung beträgt für o.g. Arbeiten 164.120,00 €. Das Angebot der Firma Süd-Planken-Bayern liegt um rd. 32.968,70 € (= rd. 20 %) unter der Kostenberechnungssumme.
Vom Kreiseigenen Tiefbau wird vorgeschlagen, den Auftrag in Höhe von 131.151,30 € der mindestbietenden Firma Süd-Planken-Bayern aus Sonthofen zu erteilen.
Der Gesamtauftrag teilt sich wie folgt auf:
LOS 1 Kreisstraße PAF 4 Pfaffenhofen bis Tegernbach BA II 83.663,76 € (zwf.)
LOS 2 Umrüstungen und Reparaturarbeiten (Unfälle) 47.487,54 €
Die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe liegt aufgrund der Auftragssumme beim Bau- und Vergabeausschuss. Das Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die Schutzplankenarbeiten bei der Maßnahme Ausbau der Kreisstraße PAF 4 von Pfaffenhofen a.d.Ilm bis Tegernbach im Anschluss an die Straßenarbeiten durchzuführen und anschließend den Verkehr freizugeben. Eine Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm (GeschO) ist daher erforderlich. Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis