Sachverhalt/Begründung
Die
Klinikallianz Mittelbayern GmbH (KAM) wurde Ende 2012 von den beteiligten
Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Kelheim mit dem Ziel gegründet, ihre
Krankenhäuser durch ein gemeinsames Management zu stärken. Dazu sollten u.a. Synergieeffekte
aus Größen- und Steuervorteilen genutzt werden. Am Ende des
Kooperationsprozesses hätte eine Fusion der Betriebsgesellschaften stehen
können.
Nach
nunmehr fünfjährigem Bestand der Klinikallianz hat sich bei allen Beteiligten
die Erkenntnis durchgesetzt, dass Aufwand und Ertrag der Klinikallianz in
keinem ausgewogenem Verhältnis stehen. Die mit der Gründung angestrebten
(Größen- und Finanz-) Vorteile erscheinen größtenteils nunmehr auch anderweitig
erreichbar. Zudem ist aus heutiger Sicht ein Hinzutreten weiterer
Gesellschafter oder die Fusion der Betriebsgesellschaften kein Thema.
Ferner
werden viele der durch die Klinikallianz angestrebten Ziele auch von der
Klinik-Kompetenz Bayern eG verfolgt, einer Genossenschaft aus 33 Klinikträgern
mit 66 Kliniken (u.a. Eichstätt, Kösching, Pfaffenhofen, Mainburg). Ziele der
Klinik-Kompetenz Bayern eG sind u.a.:
- Verbesserung und Sicherung der
flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Klinikversorgung in Bayern;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der
Marktposition der einzelnen Einrichtungen;
- Transfer von Know-how und
Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.
Der
Aufsichtsrat der Klinikallianz Mittelbayern hat sich durch die Geschäftsführung
in seiner Sitzung am 17.11.2017 bereits einen Überblick über mögliche
Zukunftsvarianten darstellen lassen.
Die
drei Landräte der an der Klinikallianz beteiligten Landkreise sowie die
Geschäftsführer der Betriebsgesellschaften und der Klinikallianz haben sich
darauf verständigt, die Klinikallianz in eine Arbeitsgemeinschaft
umzustrukturieren.
Der
Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH hat sich in seiner Sitzung am 11.04.2018
einstimmig für eine Neustrukturierung und Fortsetzung der Kooperation mit dem
Landkreis Eichstätt durch Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft unter
Auflösung der Klinikallianz GmbH zum 31.12.2018 ausgesprochen. Der Aufsichtsrat
empfiehlt den jeweiligen Kreistagen, dementsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die
im „Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)“ geregelte Arbeitsgemeinschaft
befasst sich nach der gesetzlichen Definition mit Angelegenheiten, welche die
an ihr beteiligten Landkreise gemeinsam berühren. Sie dient insbesondere dazu,
Planungen der Beteiligten und das Tätigwerden von Einrichtungen aufeinander
abzustimmen und die gemeinsame wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der
Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen. Damit kann die
Arbeitsgemeinschaft die Ziele der Klinikallianz weiterhin erfüllen.
Grundlage
der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag der
Landkreise; als Vertragspartner können auch die Krankenhausgesellschaften
hinzutreten. Die einzelnen Gegenstände der Zusammenarbeit müssen dann in
weiteren, eigenständigen Verträgen zwischen den Krankenhausgesellschaften
geregelt werden.
Die
Arbeitsgemeinschaft kann den Namen „Klinikallianz Mittelbayern“ führen und
steht dem Zutritt weiterer Partner offen. Der Aufwand zur Gründung der
Arbeitsgemeinschaft ist verhältnismäßig gering, der Aufwand der Auflösung der
Klinikallianz GmbH ist verhältnismäßig hoch. Über Organe oder Personal verfügt
die Arbeitsgemeinschaft nicht. Die Mitarbeiter der Klinikallianz Mittelbayern
GmbH werden von den Betriebsgesellschaften übernommen.
Die
vom Landkreis eingezahlte Stammeinlage in Höhe von 255.000 € wird nach § 3 Abs.
3 des Gesellschaftsvertrages bei Auflösung zurückgezahlt.
Die
Gesellschafterversammlung ist nach § 9 Abs. 4 Nr. 7 des KAM
Gesellschaftsvertrags für die Auflösung der Gesellschaft zuständig. Nach § 15
Abs. 1 Satz 2 der Satzung sind mind. ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen
Stammkapitals erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Der
Landkreis Pfaffenhofen stimmt der Restrukturierung/Auflösung der Klinikallianz
Mittelbayern GmbH und der Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (Art. 4
KommZG) zu.
Der
Landrat des Landkreises Pfaffenhofen wird ermächtigt, entsprechende Beschlüsse
in den Gesellschafterversammlungen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der
Ilmtalklinik GmbH zu fassen.