Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Ilmtalklinik GmbH - Besetzung des Aufsichtsrats (B)
Vorlage
2018/2914
Aktenzeichen
9111.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 01.03.2018 beantragt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH mit hausinternen Experten zu besetzen. Im Gesellschaftervertrag soll hierzu folgender Passus aufgenommen werden: „Die Ilmtalklinik GmbH orientiert sich bei der Besetzung des Aufsichtsrats am Drittelbeteiligungsgesetz. Ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats, sowie deren Vertreter, werden nach einem aus neun Personen bestehenden Vorschlag des Gesamtbetriebsrats entsandt.“

 

Wie unter TOP 2 dargestellt, ist die Besetzung des Aufsichtsrats in § 7 Absätze 1 bis 8 des Gesellschaftervertrags festgelegt. Da die Ilmtalklinik ein Tendenzbetrieb (§ 2 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags) ist, besteht der Aufsichtsrat fakultativ.

Eine Änderung des Gesellschaftervertrags wäre nur im Einklang mit den weiteren Gesellschaftern Landkreis Kelheim und der Klinikallianz Mittelbayern möglich.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik GmbH vom 25.04.2018 wurde über eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats beraten. Im Ergebnis bestand Einigkeit, in der laufenden Wahlperiode der Kreistage keine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorzunehmen. Ferner könnten freie Sitze im Aufsichtsrat nur durch Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern geschaffen werden, sofern das Gremium nicht erweitert werden soll. Situationsbezogener Expertensachverstand könne im Bedarfsfall hinzugezogen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Besetzung des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik GmbH mit hausinternen Experten wird abgelehnt.