Betreff
Kreiszuschuss für die Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche;
Neue Berechnungsgrundlage (B)
Vorlage
2018/2880
Aktenzeichen
931-4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen gewährt seit vielen Jahren zur Bekämpfung der Varroa-Bienenkrankheit Kreiszuschüsse. Seitens des Freistaats Bayern als auch der Europäischen Union werden aktuell keine Zuschüsse mehr für die zur Bekämpfung der Varroatose notwendigen Bienenarzneimittel gewährt.

Die Förderung von Bekämpfungsgeräten, sogenannte Applikatoren zur Verdunstung von Ameisensäure bringt für die Imker jedoch grundsätzlich keinen Mehrwert, weil diese Geräte bereits vorhanden sind.

Am 27.03.2017 wurde durch den Kreisausschuss beschlossen, in 2017 dem Imkereikreisverband Pfaffenhofen 50 % der tatsächlichen Aufwendungen für die Beschaffung der Bienenarzneimittel zur Bekämpfung der Varroatose, maximal jedoch 5.000 €, sowie pauschal 500 € für den Bienengesundheitsdienst zu gewähren.

 

Durch den 1. Vorsitzenden des Imkerkreisverbandes Pfaffenhofen, Herrn Thelemann, wurde beim Veterinäramt nachgefragt, ob von Seiten des Landkreises in 2018 wieder mit einem Zuschuss gerechnet werden kann.

 

Die Bedeutung der Bienen wurde in der Anlage zur Beschlussvorlage vom 20.03.2017 durch Herrn Dr. Repper, Abteilungsleiter Gesundheits- und Veterinäramt, Gesundheitlicher Verbraucherschutz dargestellt. Eine Bezuschussung der zur Bekämpfung der Varroatose erforderlichen Arzneimittel und der Aufwendungen für den Bienengesundheitsdienst wird auch für 2018 und die folgenden Jahre aus fachlicher Sicht befürwortet.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Eichstätt werden dort ebenfalls jährlich Haushaltsmittel für Bienen eingeplant (je 5.000 € für Varroa-Behandlung sowie für die Förderung von Bestäubungsmaßnahmen).

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche bis auf weiteres jährlich einen Kreiszuschuss von 50 %, jedoch maximal 5.000 € für die Beschaffung der erforderlichen Bienenarzneimittel, sowie pauschal 500 € für den Bienengesundheitsdienst zu gewähren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Imkerkreisverband Pfaffenhofen wird zur Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche bis auf weiteres jährlich ein Kreiszuschuss in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten für Bienenarzneimittel bis maximal 5.000 €, sowie pauschal 500 € für den Bienengesundheitsdienst gewährt. Mit dem Auszahlungsantrag sind die entsprechenden Belege über den Ankauf der Arzneimittel vorzulegen.