Betreff
Generalsanierung Realschule Geisenfeld mit Sporthalle;
Durchführung eines Verfahrens nach der Vergabeverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (B)
Vorlage
2018/2870
Aktenzeichen
621-248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 13.12.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern abzuklären, inwieweit die Generalsanierung der Realschule Geisenfeld aus wirtschaftlichen Erwägungen förderfähig ist, oder eine Neubaumaßnahme zweckmäßiger wäre. Dies vor dem Hintergrund, dass ein Verfahren nach der Vergabeverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen zur Findung der zu beauftragenden Architekten und Fachplaner erforderlich ist, da die Honorarsummen über dem aktuellen Schwellenwert von 221.000 € netto liegen. Folglich ist zwingend eine europaweite Ausschreibung der freiberuflichen Dienstleistungen erforderlich.

 

Auf Grund mehrmaliger Nachfragen und Kontaktaufnahmen von Seiten der Kreisfinanzverwaltung und des mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragten Ingenieurbüros Eichenseher wurde mit E-Mail vom 16.03.2018 eine grundsätzliche Einschätzung der Regierung von Oberbayern übermittelt.

 

Demnach scheint nach Auskunft der Förderstelle ein Neubau die wirtschaftlich sinnvollere Lösung und damit grundsätzlich nach Art. 10 FAG förderfähig zu sein. Auch die interne technische Bauabteilung der Regierung von Oberbayern ist der grundsätzlichen Ansicht, dass ein Neubau eine wirtschaftliche Lösung darstellen kann. Nach Auffassung der technischen Bauabteilung betragen die fiktiven förderfähigen Neubaukosten auf Basis einer Hauptnutzfläche für 30 Klassen rund 24,06 Mio. € (6.081 qm x Kostenrichtwert in Höhe von 3.957 €). Der Orientierungswert für Sanierungen in Höhe von 80 %  liegt bei rund 19,25 Mio. €.

 

Anhand der in der Sitzung am 13.12.2017 vom Ingenieurbüro Eichenseher vorgestellten Kostenschätzung einer Generalsanierung auf Basis der aktuellen Kostenrichtwerte mit Prognose für 2020 errechnet sich ein Betrag in Höhe von rund 20,8 Mio. €. Insoweit ist der 80%ige Orientierungswert für Sanierungen überschritten und die Wirtschaftlichkeit einer Generalsanierung nach den aktuell vorliegenden Kosten nicht gegeben.

 

Die Verwaltung schlägt auf Grund der aktuellen Datenlage vor, das Verfahren nach der Vergabeverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen für die Realschule Geisenfeld mit Sporthalle auf Basis einer Neubaumaßnahme durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren nach der Vergabeverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen zur Findung der zu beauftragenden Architekten und Fachplaner für die Realschule Geisenfeld mit Sporthalle auf Basis einer Neubaumaßnahme durchzuführen.