„Am Kerschberg II“;
Vereinbarung mit dem Markt Hohenwart (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Markt Hohenwart beabsichtigt
aufgrund der verkehrlichen Situation bei Abschnitt 120 an der Kreisstraße PAF
13 eine Linksabbiegespur mit Querungshilfe für das
Baugebiet „Am Kerschberg II“ zu bauen. In diesem Zug
soll die Kreisstraße PAF 13 im Bereich der Abbiegespur bis zur Staatsstraße
2043 ertüchtigt werden.
Über die anteiligen Kosten, den Unterhalt und die
Ablösebeträge der Linksabbiegespur im Zuge der Kreisstraße PAF 13 ist mit dem
Markt Hohenwart eine Vereinbarung zu schließen.
Entsprechend der Vereinbarung verpflichtet sich der Markt Hohenwart, alle im Zusammenhang mit der Errichtung der
Abbiegespur anfallenden Kosten, sowie die dem Landkreis entstehenden
Unterhaltungs- und Erhaltungsmehrkosten gem. den Ablöserichtlinien ABBV12 zu
übernehmen.
Der Landkreis hat entsprechend der Vereinbarung die Kosten in
Höhe von ca. 150.000 € für die Sanierung der Kreisstraße 13 im Bereich der
Abbiegespur bis zur Staatsstraße 2043 zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem
Markt Hohenwart zu.