Betreff
Top 5: Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und freien Trägern der Jugendhilfe
Vorlage
2018/2853
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Im Bereich der ambulanten Hilfen, wie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, ambulantes Clearing oder aufsuchende Familientherapie werden häufig Leistungen von freien Jugendhilfeträgern eingekauft, um den Bedarf bei den Familien abzudecken ohne kreiseigenes Personal vorhalten zu müssen. Im Jahr 2017 wurden 186 Familien im Rahmen der ambulanten Hilfe betreut. Im Landkreis sind vier Vollzeitkräfte beschäftigt, die diese Aufgaben übernehmen und über die freien Jugendhilfeträger wurden für über 720.000 € Leistungen in diesem Bereich vergeben. Derzeit werden mit jedem freien Jugendhilfeträger Einzelvereinbarungen getroffen, daraus ergibt sich ein Fachleistungsstundensatz, den der Jugendhilfeträger dem Jugendamt Pfaffenhofen nach tatsächlicher Ableistung der Stunde in Rechnung stellt. Im Rahmen der oberbayerischen Jugendamtsleitertagung wurde besprochen, dass wir dieses Vorgehen vereinheitlichen möchten und eine Arbeitsgruppe hat sich zusammengesetzt um sowohl die Leistungsbeschreibung für die einzelnen Hilfen als auch eine Kalkulation für die Fachleistungsstunde zu erarbeiten. Dieses Ergebnis wurde mit der Entgeltkommission (überregionale Behörde die Tagessätze für Vollzeit und Teilzeit Jugendhilfeeinrichtungen bayernweit festsetzt) abgestimmt. In der Leistungs- und Entgeltvereinbarung werden fachliche Standards festgelegt. Gegenstand der Vereinbarung sind rechtliche Grundlagen sowie die Zielgruppe, die Zielsetzung und die Rechtsstellung des Leistungserbringers, Aufgaben des Leistungserbringers und Aufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers. In der Entgeltvereinbarung wird festgelegt, welche Leistungen abrechenbaren sind und welche Entgeltsätze vereinbart werden. Über eine Berechnungsskala werden die Fachleistungsstunden Face to Face (nur die tatsächlich am Klienten geleisteten Stunden) dokumentiert. In der Berechnung werden fallübergreifende Zeiten wie Supervision, kollegiale Beratung, Teamsitzung, Praxisanleitung, Dokumentation, Vor- und Nachbesprechung und Wegzeiten berücksichtigt. Ebenso werden neben den Personalkosten der Fachkraft auch Leitungs-, Verwaltungs-, Sach- und Fahrtkosten berücksichtigt. Durch diese individuelle Anpassung wird eine leistungsgerechte Bezahlung ermöglicht und die Berechnungen der Kosten sind transparent und nachvollziehbar. Je nach Ausbildungsgrad der Fachkraft kann die Summe der Fachleistungsstunde bei einem gleichen Träger variieren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der neuen Regelung zur Errechnung der Fachleistungsstunden an freie Jugendhilfeträger im Bereich der ambulanten Hilfen zu. Die Kalkulationsrechnung wird den Änderungen im TVöD angepasst. Das Sachgebiet Familie Jugend Bildung wird beauftragt die Vereinbarungen mit den Jugendhilfeträger zu treffen.