Betreff
Top 3: Jahresplanung 2018 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2018/2851
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Die Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist im SGB VIII geregelt. Der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht gesetzlich festgelegt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet somit nach seiner Leistungsfähigkeit und den pflichtgemäßen Ermessen. Das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention wurde vom Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 09.07.2001 verabschiedet. Neben den suchtpräventiven Angeboten werden medienpädagogische Projekte an Mittelschulen und Gymnasien durchgeführt. Im Einzelnen ist für 2018 geplant Elterntalk, Elternkurs: „Hilfe – mein Kinder pubertiert“, Präventionstheater gegen Mobbing, Lehrerfortbildung „No Blame“. Weitere Projekte sind Autorenlesungen und Suchtprävention, hier insbesondere Klausur und Suchtthemenwochenende Projekt zum Thema Komasaufen virtuell Reality, Kompetenz in der Suchtprävention, Aufbau, Ausbildung und Pflege von ehrenamtlichen Mitarbeitern. 2017 konnten über den Elterntalk in 168 Treffs ca. 1000 Eltern erreicht werden. An 28 Elternabenden in Kindergarten und Schulen konnten zum Thema Smartphone, Medien, Pubertät, Lebenskompetenz und Streit im Kinderzimmer ca. 600 Eltern motiviert werden, teilzunehmen. In 30 Klassen an Mittelschulen und am Gymnasium wurden ca. 600 Schüler und Schülerinnen über Gefahren im Internet informiert und aufgeklärt. Zum Thema Mobbing konnten sieben Vorstellungen vom Präventionstheater an den Schulen Vohburg, Wolnzach, Geisenfeld, Schweitenkirchen und Pfaffenhofen 730 Schüler teilnehmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushalts im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Ausgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2018 zu. Dem Kreisrat wird empfohlen den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.