Betreff
Verwendung von Mehrwegwindeln; einmalige Zuschussgewährung
Vorlage
2017/2818
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der AWP unterstützt bislang Familien mit Kleinkindern bis zu 2 Jahren durch die einmalige Ausgabe von 48 Windelsäcken. Nicht alle Familien nutzen dieses Angebot, da sie aus wirtschaftlichen ökologischen Gründen Stoffwindeln/Mehrwegwindeln verwenden. Frau Jung bittet im Zuge der Gleichbehandlung um Gewährung eines Zuschusses in der Höhe der kostenlosen Windelsackausgabe.

 

Berechnung: 48 Stück x 1,071 € Sackkosten/Leerungskosten brutto = 51,40 € zzgl. 95 € eingesparte Entsorgungskosten ZV MVA IN = Gesamt 146,40 €.

 

Nach Art. 24 BayAbfG soll der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallverwertung unterstützen. Lt. Bayrischer Kommunaler Prüfungsverband fallen Mehrwegwindeln unter diese Fördermaßnahmen und können auch bei der Gebührenberechnung als ansatzfähige Kosten berücksichtigt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag bei Verwendung von Stoffwindeln/Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss i.H.v. 145,00 € ab 01.01.2018 zu gewähren.