Betreff
Top 2: Änderung des Grundlagenvertrages zwischen den Kreisjugendring Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen
Vorlage
2017/2783
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Gemäß § 11, 12 SGB VIII sind die Landkreise dazu verpflichtet, die Jugendarbeit und die Jugendverbände zu fördern. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und dem Kreisjungendring Pfaffenhofen zur vertrauensvollen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Wohle der jungen Menschen im Landkreis Pfaffenhofen stattfinden. Hierzu wurde am 25.11.2013 der Grundlagenvertrag zwischen dem Kreisjugendring und dem Landkreis im Jugendhilfeausschuss beschlossen. In diesem Kooperationsvertrag wurde die kommunale Jugendpflege an die Geschäftsführung des Kreisjugendringes angekoppelt.

Die Praxiserfahrung hat nun gezeigt, dass es sinnvoller ist, die Kreisjugendpflege zwar im Kreisjugendring zu belassen, jedoch dies nicht zwingend an die Geschäftsführung zu binden. Somit besteht bei Stellenbesetzungen ein größerer Spielraum und es kann passgenauer entschieden werden, ob die Kreisjugendpflege von der Geschäftsführung oder von dem pädagogischen Mitarbeiter übernommen wird.

Aufgaben der Kreisjugendpflege sind: Beratung und die Unterstützung der Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit, Beratung und Unterstützung der offenen Einrichtung der Jugendarbeit. Als gemeinsame Aufgaben wurden festgelegt die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiter, Jugendbildung, Jugendhilfeplanung, Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinden. Die Bereiche Jugendhilfeplanung wurden gänzlich vom Kreisjugendring ausgelagert und durch zusätzliches Personal abgedeckt. Jugendleiter Aus- und Weiterbildung wurde vom Kreisjugendring übernommen, die Jugendbildung wurde von beiden Bereichen abgedeckt. Der Grundlagenvertrag soll dahingehend

geändert werden, dass die Stellenanteile einzeln aufgeführt werden:

0,5 VZÄ Leitung und Geschäftsführung,

0,5 VZÄ Kommunale Jugendpflege

0,5 VZÄ pädagogisches Fachpersonal.

Der Stundenanteil in der Verwaltung wurde von 1,28 VZÄ auf 1,5 VZÄ erhöht. Die Stadt Pfaffenhofen beteiligt sich hier mit einen Zuschuss von 6.000 € jährlich, da sich der Kreisjugendring beim  Ferienpass der Stadt Pfaffenhofen verstärkt einbringt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die Kreisjugendpflege nicht mehr an die Geschäftsführung zu koppeln, zu. Der Grundlagenvertrag wird dahingehend geändert.