Betreff
Errichtung eines Wohnheims für Schüler und Auszubildende (B)
Vorlage
2017/2765
Aktenzeichen
Kreisfinanzverwaltung
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

In der Kreistagssitzung am 24.07.2017 wurden drei Anträge auf Prüfung der Errichtung von Wohnheimen für Schüler und Auszubildende gestellt:

 

1.    Antrag der CSU-Kreistagsfraktion auf Errichtung eines Schülerheimes bei der Berufsschule Pfaffenhofen

 

Der Antrag bezieht sich auf auswertige Berufsschülerinnen und –schüler, die auf eine Wohnmöglichkeit in Pfaffenhofen angewiesen sind, weil eine tägliche Rückkehr zum Wohnort aus zeitlichen Gründen oftmals nicht oder nur sehr schwer möglich ist. In Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Pfaffenhofen und Umgebung wird es für diesen Personenkreis immer schwieriger, eine geeignete und bezahlbare Unterkunft zu finden.

 

2.    Antrag  der FW-Kreistagsfraktion auf Prüfung der Möglichkeiten von Seiten des Landkreises ein Wohnheim für Lehrlinge zu errichten


Die Suche nach geeigneten Lehrlingen ist gerade im wirtschaftsstarken Landkreis Pfaffenhofen sehr schwierig. Handel, Handwerk, Industrie und Verwaltung sowie nahezu alle Wirtschaftsbereiche suchen händeringend geeignete Lehrlinge. Es muss gelingen, Lehrlinge aus anderen Regionen Bayerns oder Deutschlands für eine Ausbildung im Landkreis Pfaffenhofen zu gewinnen. Eine wichtige Voraussetzung wäre hier, ausreichenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

3.    Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Prüfung des Bedarfs und der Möglichkeiten zur Realisierung von Wohnheimen für Auszubildende

 

Die Kreisverwaltung wird gebeten nach Möglichkeiten zu suchen, gemeinsam mit Kommunen und lokaler Wirtschaft im Landkreis Azubi-Wohnheime zu errichten oder mindestens so zu fördern, dass Auszubildenden für die Zeit ihrer Ausbildung bei regionalen Betrieben, leistbarer und arbeitsplatznaher Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.  Dies soll den gesamten Landkreis umfassen (Nord, Mitte und Süd). Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind dazu tendenziell nicht in der Lage.

 

Die entsprechenden Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

Errichtung eines Schülerheimes für die Berufsschule Pfaffenhofen

 

Nach Auskunft der Schulleitung der Berufsschule Pfaffenhofen werden derzeit Fluggeräteelektroniker, Fluggerätemechaniker sowie Landwirte aus dem weiteren Umfeld beschult. Insbesondere für diese Ausbildungsberufe wäre die Errichtung eines Schülerwohnheimes künftig ein wichtiger Standortvorteil. Im Schuljahr 2015/2016 wurden über das ganze Schuljahr betrachtet ca. 98 Schüler in private Unterkünfte verteilt. Die Höchstbelegungszahl pro Woche belief sich dabei auf 33 Schüler. Dafür hatte der Landkreis Pfaffenhofen Ausgaben im Schuljahr 2015/2016 in Höhe von rund 73.500 € zu verzeichnen, denen Einnahmen aus Landesmittel in Höhe von 29.000 € sowie Erstattungen der Betriebssitzlandkreise in Höhe von 39.000 € gegenüber standen. Die Mehraufwendungen des Landkreis Pfaffenhofen sich somit auf rund 5.500 €.

 

Nach Auffassung der Schulleitung der Berufsschule Pfaffenhofen würde ein Wohnheim mit rund 50 Plätzen den erforderlichen Bedarf abdecken. Nach ersten Erhebungen der Landkreisverwaltung würden sich aktuell drei mögliche Szenarien anbieten:

 

-       Kontaktaufnahme mit dem Kloster Scheyern, das über ein bestehendes Wohnheim verfügt.

-       Suche nach einem Investor, der einen größeren Hotelbetrieb errichtet und dabei rund 50 Betten für die Berufsschule Pfaffenhofen vorhält.

-       Der Landkreis versucht auf einem eigenen Grundstück entweder selbst oder mittels eines Investors ein Wohnheim zu errichten.

 

Errichtung von Wohnheimen für Lehrlinge

 

Aus Sicht der Verwaltung muss bei der Errichtung bzw. einer Förderung von Wohnheimen für Auszubildende zunächst beachtet werden, dass es sich hier im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden nach Art. 57 GO handelt und die Landkreise insofern keine Zuständigkeit besitzen.

 

Dieser Sachverhält wäre noch einer näheren Prüfung zu unterziehen, da durch Gründung von Wohnungsbaugesellschaften rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, die Gesellschaftsanteile für Landkreise vorsehen. Sicherlich wäre es von Vorteil, private Investoren mit öffentlichen Fördergeldern in die Lage zu versetzen, Wohnheime speziell für Auszubildende wirtschaftlich zu betreiben. Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus stehen hierzu verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die noch näher zu untersuchen sind.

 

Obwohl Anregungen hierzu aus den Reihen des Wirtschaftsbeirates erfolgt sind und auch Vertreter der IHK Ingolstadt bei Herrn Westner vorgesprochen haben, sollte die Federführung der Prüfung von Wohnheimen für Lehrlinge in Händen der Kreisverwaltung liegen, jedoch in enger Abstimmung und mit Unterstützung durch das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die Errichtung eines Schülerheimes für die Berufsschule Pfaffenhofen mit den dargelegten Varianten zu prüfen als auch die weitergehende Untersuchung zur Realisierung von speziellen Wohnheimen für Auszubildende im gesamten Landkreis Pfaffenhofen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die Prüfung der Möglichkeiten zur Errichtung von Wohnheimen für Lehrlinge erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung durch das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung. In einer der nächsten Sitzungen ist über den Sachstand zu berichten.