Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr;
Verrechnung der Kosten der Integration der Bahnstrecken in den Gemeinschaftstarif (B)
Vorlage
2017/2764
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge der Entwicklung eines Gemeinschaftstarifs für die Region 10 schloss die Stadt Ingolstadt vertreten durch die INVG im Jahr 2014 Assoziierungsverträge mit den drei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) agilis Eisenbahnverkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, Bayerische Regiobahn GmbH und DB Regio AG Region Bayern. Diese haben zum Gegenstand, dass nach dem „Regensburger Modell“ in den Zügen neben den regulären Bahnfahrscheinen auch die Fahrscheine der INVG anerkannt werden. Soweit den EVUs deshalb Defizite entstehen, weil der Fahrpreis nach dem INVG-Tarif geringer ist als nach dem Bahntarif, ist die INVG verpflichtet dieses Defizit auszugleichen.

Für eine Testphase von zwei Jahren, also 2015 und 2016, hatte die Stadt Ingolstadt diese Kosten voll übernommen. Da das Angebot von den Bürgern unseres Landkreises gut angenommen wird und in der Vernetzung von Bus und Bahn ein wichtiger Schritt zur Entwicklung eines leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Verkehrsangebotes gesehen wird, soll das Angebot auch zukünftig erhalten bleiben. Die Kosten sind für die dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.I. zuzurechnenden Fahrgäste durch denselben zu tragen. Die INVG wird die Kosten nach dem der Sitzungsvorlage beigefügten Vertrag an den Landkreis weiterverrechnen.

Da der Einbeziehung der Bahnen in den Verbundtarif die Erwartung zu Grunde liegt, dass ein umfassender Gemeinschaftstarifs für die Region 10  zu Stande kommt, ist die Zahlungsverpflichtung des Landkreises aufschiebend bedingt auf den Start des Gemeinschaftstarifs zum 1. September 2018, umfasst dann jedoch rückwirkend den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage der bisherigen Fahrgastzahlen lt. Planungsbüro gevas: 60 – 80 TEUR p.a.

Diese Zahl kann sich in Abhängigkeit davon, wie viele Fahrgäste den Verbundtarif auf Bahnstrecken nutzen und wie sich der Bahntarif sowie der INVG-Tarif verändern, erhöhen oder verringern. Mehr Fahrgäste sowie ein höherer Bahntarif führen zu höheren Ausgleichsverpflichtungen. Weniger Fahrgäste sowie ein höherer INVG-Tarif führen zu niedrigeren Ausgleichsverpflichtungen.

Durch die aufschiebende Bedingung kommt es in 2017 zu keiner Auswirkung auf den Haushalt, in 2018 werden dann dafür bei Eintritt der Bedingung Zahlungen für 2017 und 2018 fällig.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Vereinbarung abzuschließen und ermächtigt, den Kreishaushalt in Höhe der hieraus resultierenden Kosten zu belasten.