Beschlussfassung über den Verwendungszweck (B)
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Gewinnausschüttung der (vormaligen) Sparkasse Ingolstadt an die Gewährträger erhält der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Haushaltsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von 40.083,33 €. Über die Verwendung dieses Betrages hat der Kreisausschuss zu beschließen. Voraussetzung dabei ist, dass nach § 29 der Sparkassenordnung diese Mittel nur für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ingolstadt verwendet werden dürfen; d.h. die Mittel müssen im Bereich der Gemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen eingesetzt werden.
Nach Vorschlag der Landkreisverwaltung und des Landrats sollte dieser Betrag wie folgt verwendet werden:
BRK-Kreisverband
Pfaffenhofen |
25.000,00 € |
Markt
Reichertshofen |
3.000,00 € |
Gemeinde
Baar-Ebenhausen |
3.000,00 € |
Markt Manching Verwendung für Spielplatzausstattung (1.000 €),
Ausstattung für die neue Gruppe in der Kinderkrippe Altenfeld (1.000 €) und
Material für die soziale Betreuung in der Seniorenanlage (1.000 €) |
3.000,00 € |
Realschule
Manching |
2.500,00 € |
Hallenbad
Manching |
1.500,00 € |
Volkshochschule
des Landkreises |
1.583,33 € |
Gehörlosenverein
Ingolstadt |
500,00 € |
Es wird vorgeschlagen, dieser Mittelverteilung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die Gewinnausschüttung
der (vormaligen) Sparkasse Ingolstadt im Jahr 2017 gemäß der im Sachverhalt
vorgeschlagenen Aufteilung zu verwenden: