Betreff
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene (B)
Vorlage
2016/2618
Aktenzeichen
652
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm hat letztmals im Jahr 2008 die Gebührenordnung für Feldgeschworene neu gefasst. Seitdem wurde keine Gebührenerhöhung mehr vorgenommen.

 

Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm werden derzeit 12,00 € pro Stunde gewährt. 8,00 € pro Stunde erhält der Feldgeschworene, falls er bei der Vermessung keine Mithilfe leistet oder leisten kann, d. h. wenn er gerufen wurde, aber sich herausstellt, dass er doch nicht gebraucht wird. Dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Pfaffenhofen wurde von Feldgeschworenen und Gemeinden die Bitte angetragen, sich für eine moderate Erhöhung des Stundensatzes einzusetzen.

 

Die beigefügte Aufstellung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen hat ergeben, dass einige Landkreise bereits mehr als 15,00 € pro Stunde bezahlen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feldgeschworenengebühr im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm in § 1 der Gebührenordnung von bisher 12,00 € auf 15,00 € anzuheben.

Die Gebühr nach § 2 der Gebührenordnung, sofern der Feldgeschworene bei der Vermessung keine Mithilfe leistet bzw. leisten kann, soll von bisher 8,00 € auf 9,00 € angehoben werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene wird (Gebührenerhöhung gem. Sachverhalt) beschlossen. Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft.