Betreff
Errichtung einer Dreifachsporthalle im Schulzentrum durch die Stadt Pfaffenhofen;
Abschließende Feststellung der Kostenbeteiligung des Landkreises (B)
Vorlage
2016/2606
Aktenzeichen
240/241
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Schreiben vom 24.11.2016 hat die Stadt Pfaffenhofen die Gesamtkosten in Höhe von 7.199.879,26 € für die Dreifachsporthalle im Schulzentrum vorgelegt. Gegenüber der Kostenberechnung vom 22.03.2012 mit 6.087.722,67 € ergibt sich insofern eine Kostensteigerung von 1.112.156,59 €.

 

Mit beigefügtem Beschluss vom 15.06.2011 und Informationsvorlage vom 09.05.2012 wurde von Seiten des Landkreises festgelegt, ausgehend von dem damaligen Kostenrichtwert für eine Einfachsporthalle in Höhe von 1.546.700 € sich als Obergrenze mit 1/3 an den notwendigen Kosten einer Sporthalle zu beteiligen. Aufgrund der in der Sitzung vom 09.05.2012 vorgelegten und eingehend begründeten Kostenberechnung hat sich der Landkreis bereit erklärt, sich mit einem Drittel an der Kostenberechnungssumme in Höhe von 6.087.722,67 € zu beteiligen. Dies ergibt einen Anteil für den Landkreis in Höhe von 2.029.240,89 €. Von dieser Summe hat der Landkreis bislang 1.958.987,95 € an die Stadt Pfaffenhofen überwiesen.

 

Anhand der beigefügten Erläuterung zur o.g. Gesamtkostensteigerung beantragt die Stadt Pfaffenhofen insofern eine zusätzliche Beteiligung des Landkreises an den aufgetretenen und nachvollziehbaren Mehrkosten:

 

Aktualisierte Gesamtbeteiligung des Landkreises                2.270.219,44 € (= 31,53 %)

Beteiligung lt. Kostenberechnung vom 22.03.2012              2.029.240,89 € (= 1/3 Anteil)

Zusätzlicher Beteiligungsbetrag                                               240.978,55 €

 

An der o. g. Kostensteigerung von rd. 1,1 Mio € würde dies eine Beteiligung des Landkreises in Höhe von 21,5 % bedeuten.

 

Die vom Freistaat Bayern für die Errichtung einer Einfachsporthalle mit Bescheid vom 11.07.2012 gewährte Zuwendung in Höhe von 520.000 € wird sich auch bei einer höheren Kostenbeteiligung des Landkreises nicht verändern.


 

In der Sitzung vom 15.06.2011 wurde beschlossen, dass sich der Landkreis nur an den notwendigen Kosten einer Sporthalle beteiligt und die entsprechende Obergrenze ein Drittel der notwendigen Kosten beträgt. Allerdings wurde in der Sitzung vom 09.05.2012 die damals vorgelegte Kostenberechnung als Grundlage und Basis herangezogen, den Drittelanteil des Landkreises auf 2.029.240,89 € zu begrenzen. Dies wurde vom Bau- und Vergabeausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltung wurden alle Rechnungskopien bezüglich der Dreifachsporthalle im Laufe der Baumaßnahme zur Kenntnisnahme und Kontrolle vorgelegt. Insoweit ergeben sich keine Vorbehalte gegen die nunmehr festgestellten Gesamtkosten in Höhe von 7.199.879,26 €. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich angemessen an den Mehrkosten zu beteiligen.

 

Berechnungsvorschlag:

 

·         Zusatzkosten Verbau und Erdarbeiten                     170.983 €

·         Zusatzkosten Wasserhaltung                                               139.728 €

o   310.711 €

 

Für diese Mehrkosten werden 20 % an Baunebenkosten angesetzt (= 62.142 €). An der Gesamtsumme in Höhe von 372.853 € beteiligt sich der Landkreis mit einem Drittel.

 

Zusätzliche Beteiligung des Landkreises:                             124.284 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, sich an der von der Stadt Pfaffenhofen geforderten zusätzlichen Summe für die Errichtung eines Hallendrittels in Höhe von 240.978,55 € mit einem Betrag in Höhe von 124.284 € zu beteiligen. Mit der bereits festgelegten Beteiligungssumme in Höhe von 2.029.240,89 € ergibt sich somit ein Gesamtbeteiligungsbetrag in Höhe von 2.153.525 €.