Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
(Kindertagespflege-Gebührensatzung) (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Teilnahmebeitrag für Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, wurde im Jugendhilfeausschuss am 24.11.14, durch Verwaltungsrichtlinie festgelegt. Da eine finanzielle Belastung für den Bürger entsteht, ist der Erlass einer Gebührensatzung erforderlich.
Die Satzung hat folgende Inhalte:
Gebührenerhebung
Gebührenschuldner
Gebührentatbestand
Höhe der Gebühren
Entstehen der Gebührenschuld
Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit
Die monatlichen Gebühren pro Kind betragen für eine Buchungszeit von
Kostenbeitrag
täglich wöchentlich monatlich
bis 2 Stunden bis 10 Stunden 70,00 €
>2 – 3 Stunden bis 15 Stunden 100,00 €
>3 – 4 Stunden bis 20 Stunden 130,00 €
>4 – 5 Stunden bis 25 Stunden 160,00 €
>5 – 6 Stunden bis 30 Stunden 190,00 €
>6 – 7 Stunden bis 35 Stunden 220,00 €
>7 – 8 Stunden bis 40 Stunden 250,00 €
>8 – 9 Stunden bis 45 Stunden 280,00 €
>9 – 10 Stunden bis 50 Stunden 310,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmte am 21.11.2016 einstimmig der Gebührensatzung zu. Der Kreistag schließt sich dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses an.