Betreff
Antrag Caritas-Zentrum Pfaffenhofen auf Erhöhung des Zusschusses für die Schuldnerberatung
Vorlage
2016/2596
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

I.        Ausgangslage

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 2015/2355 für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 wurde das Thema Schuldnerberatung aufgegriffen und zustimmend auf den Weg gebracht. Der Abschluss einer neuen Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung durch den Kreisausschuss.

 

Seit 2002 führt das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen flächendeckend für den ganzen Landkreis diese Beratung durch und wird durch den Landkreis Pfaffenhofen bezuschusst. Seit dem Jahr 2012 beträgt dieser Zuschuss jährlich 76.000,00 Euro.

 

Der örtliche Kreisrechnungsprüfer hat in seinem Bericht vom 31.08.2015

(Nr. 28/2016) auf § 17 Abs. 2 SGB II hingewiesen, wonach geregelt ist, dass bei Vergütungen an Dritte für entsprechende Leistungen mit dem Dritten eine Vereinbarung über

1.    Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,

2.    die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beiträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzen kann und

3.    die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen bestehen soll.

 

Dieser Bericht floss in die Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 zum gegenständlichen Thema mit ein. Der Sozialausschuss nahm mit dieser Sitzungsvorlage zustimmend zur Kenntnis, dass die jährliche Vergütung für diese Leistung im Bereich der Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und einhergehenden Kostensteigerungen um jährlich 2,5 % erhöht wird. Eine entsprechende Regelung schlägt auch der Kreisrechnungsprüfer in seinem o.g. Bericht vor.

 

Wesentliche Ziele einer neuen Vereinbarung sind die Umsetzung der Anregungen des Kreisrechnungsprüfers und die Dynamisierung der Kostenerstattung, um eine wiederkehrende Anpassung und Befassung der Kreisgremien zu vermeiden.

 

 

II.      Verhandlungsergebnis

 

Mit dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen wurde ein Vertragsentwurf verhandelt, der auf einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis Freising basiert. Der nachfolgend dargestellte, wesentliche Vertragsinhalt wurde vorbehaltlich Zustimmung im Kreisausschuss abgestimmt:

 

1.    Vertragsgegenstand ist die Erbringung individueller Schuldnerberatungsleistungen  und der freie, kostenlose und anonyme Zugang hierzu für betroffene Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen mit 35 Fachkraftstunden und 14 Verwaltungsstunden pro Woche. Eine Abweichung von bis zu 7,5 % ist ohne neue Vertragsvereinbarung, aber nur mit Information des Zuschussgebers möglich. Bei einer wöchentlichen Abweichung von mehr als 7,5 % von 35 Stunden im Jahresdurchschnitt werden zu viel ausbezahlte Gelder entsprechend rückerstattet.

 

2.    Basierend auf dem in 2012 bewilligten jährlichen Zuschuss von 76.000,- € und einer jährlichen Steigerung von 2,5 % beträgt die Vergütung ab 2016 gemäß vorgenanntem Sozialausschussbeschluss 83.600,- €. Da die Caritas die Erhöhung hauptsächlich wegen steigender Personalkosten begründet wurde abgestimmt, dass aus diesem Betrag ein Anteil von 7.600,- € fest als Sachkostenpauschale vereinbart wird und ein Anteil in Höhe von 76.000,- € für die Personalkosten angesetzt wird und nur der Personalkostenanteil der jährlichen Steigerung von 2,5% unterliegt. 

 


Die Auszahlung erfolgt in Monatsraten.

 

3.    Die Laufzeit beginnt rückwirkend zum 01.01.2016 auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. Bei Leistungsdefiziten kann das Landratsamt den jährlichen Zuschuss entsprechend kürzen; das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

4.    Die Caritas hat jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis für die Vergütung für das abgelaufene Jahr vorzulegen. Vereinbarungen zur Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit, die wirklich messbar sind, sind zum Thema Schuldnerberatung naturgemäß schwierig. Es wird daher angestrebt, dies in den Text dieses Verwendungsnachweises mit aufzunehmen. Als Kriterium für eine erfolgreiche Beratung kann die Schuldenbereinigung herangezogen werden, d.h. wie häufig es den Klienten gelungen ist, Schulden im außergerichtlichen Vergleich oder durch Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu bereinigen. Dazu ist eine psychische Stabilität notwendig, auch ein Überblick über die Schulden und Verhaltensweisen, die dem Klienten auch zukünftig Schuldenfreiheit ermöglichen. Dies hat eine gewisse Aussagekraft darüber, wie es in der Beratung gelungen ist, den Klienten zu stabilisieren. Dies sollte im Verwendungsnachweis zukünftig in Zahlen und erläuterndem Text in einem eigenen Abschnitt dargestellt werden.




 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt dem Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Bezuschussung der Schuldnerberatung zwischen dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen / Ilm unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.