Sachverhalt/Begründung
I.
Ausgangslage
Mit Sitzungsvorlage Nr. 2015/2355
für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 wurde das Thema Schuldnerberatung
aufgegriffen und zustimmend auf den Weg gebracht. Der Abschluss einer neuen
Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung durch den Kreisausschuss.
Seit 2002 führt das Caritas-Zentrum
Pfaffenhofen flächendeckend für den ganzen Landkreis diese Beratung durch und
wird durch den Landkreis Pfaffenhofen bezuschusst. Seit dem Jahr 2012 beträgt
dieser Zuschuss jährlich 76.000,00 Euro.
Der örtliche Kreisrechnungsprüfer
hat in seinem Bericht vom 31.08.2015
(Nr. 28/2016) auf § 17 Abs. 2 SGB
II hingewiesen, wonach geregelt ist, dass bei Vergütungen an Dritte für
entsprechende Leistungen mit dem Dritten eine Vereinbarung über
1. Inhalt,
Umfang und Qualität der Leistungen,
2. die
Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beiträgen für einzelne Leistungsbereiche
zusammensetzen kann und
3. die Prüfung
der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen bestehen soll.
Dieser Bericht floss in die
Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss vom 16.11.2015 zum gegenständlichen
Thema mit ein. Der Sozialausschuss nahm mit dieser Sitzungsvorlage zustimmend
zur Kenntnis, dass die jährliche Vergütung für diese Leistung im Bereich der
Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und einhergehenden
Kostensteigerungen um jährlich 2,5 % erhöht wird. Eine entsprechende Regelung
schlägt auch der Kreisrechnungsprüfer in seinem o.g. Bericht vor.
Wesentliche Ziele einer neuen
Vereinbarung sind die Umsetzung der Anregungen des Kreisrechnungsprüfers und
die Dynamisierung der Kostenerstattung, um eine wiederkehrende Anpassung und
Befassung der Kreisgremien zu vermeiden.
II.
Verhandlungsergebnis
Mit dem Caritas-Zentrum
Pfaffenhofen wurde ein Vertragsentwurf verhandelt, der auf einer entsprechenden
Vereinbarung mit dem Landkreis Freising basiert. Der nachfolgend dargestellte,
wesentliche Vertragsinhalt wurde vorbehaltlich Zustimmung im Kreisausschuss
abgestimmt:
1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung
individueller Schuldnerberatungsleistungen
und der freie, kostenlose und anonyme Zugang hierzu für betroffene
Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen mit 35 Fachkraftstunden und 14
Verwaltungsstunden pro Woche. Eine Abweichung von bis zu 7,5 % ist ohne neue
Vertragsvereinbarung, aber nur mit Information des Zuschussgebers möglich. Bei
einer wöchentlichen Abweichung von mehr als 7,5 % von 35 Stunden im
Jahresdurchschnitt werden zu viel ausbezahlte Gelder entsprechend
rückerstattet.
2. Basierend
auf dem in 2012 bewilligten jährlichen Zuschuss von 76.000,- € und einer jährlichen
Steigerung von 2,5 % beträgt die Vergütung
ab 2016 gemäß vorgenanntem Sozialausschussbeschluss 83.600,- €. Da die Caritas
die Erhöhung hauptsächlich wegen steigender Personalkosten begründet wurde
abgestimmt, dass aus diesem Betrag ein Anteil von 7.600,- € fest als
Sachkostenpauschale vereinbart wird und ein Anteil in Höhe von 76.000,- € für
die Personalkosten angesetzt wird und nur der Personalkostenanteil der
jährlichen Steigerung von 2,5% unterliegt.
Die Auszahlung erfolgt in Monatsraten.
3. Die Laufzeit beginnt rückwirkend zum
01.01.2016 auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich. Bei Leistungsdefiziten
kann das Landratsamt den jährlichen Zuschuss entsprechend kürzen; das Recht der
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4. Die Caritas
hat jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis für die Vergütung für das abgelaufene Jahr
vorzulegen. Vereinbarungen zur Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit, die
wirklich messbar sind, sind zum Thema Schuldnerberatung naturgemäß schwierig.
Es wird daher angestrebt, dies in den Text dieses Verwendungsnachweises mit
aufzunehmen. Als Kriterium für eine erfolgreiche Beratung kann die Schuldenbereinigung
herangezogen werden, d.h. wie häufig es den Klienten gelungen ist, Schulden im
außergerichtlichen Vergleich oder durch Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu
bereinigen. Dazu ist eine psychische Stabilität notwendig, auch ein Überblick
über die Schulden und Verhaltensweisen, die dem Klienten auch zukünftig
Schuldenfreiheit ermöglichen. Dies hat eine gewisse Aussagekraft darüber, wie
es in der Beratung gelungen ist, den Klienten zu stabilisieren. Dies sollte im
Verwendungsnachweis zukünftig in Zahlen und erläuterndem Text in einem eigenen
Abschnitt dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt dem
Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben und Bezuschussung der
Schuldnerberatung zwischen dem Caritas-Zentrum Pfaffenhofen und dem Landkreis
Pfaffenhofen / Ilm unter den im Vortrag genannten Konditionen zu.