Betreff
TOP 3: Erweiterung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
Vorlage
2016/2583
Aktenzeichen
4210.010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bei Abwesenheit der Tagespflegeperson ist gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII sowie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Förderung gemäß Artikel 20 Satz 2 BayKiBiG vom öffentlichen Träger der Jugendhilfen eine Ersatzbetreuung sicherzustellen und zu finanzieren. Diese beinhaltet unter anderem auch die Eingewöhnungszeit und die Kontaktpflege mit den Ersatzbetreuungspersonen als qualitative Mindestgrundlage. Seit September 2014 stellt die Großtagespflegestelle „Ilmlauser“ Pfaffenhofen einen Platz zur Verfügung mit einer Buchungszeit von 30 Wochenstunden. Um dieses Angebot auszuweiten, wird auch die Großtagespflege in Wolnzach und die Großtagespflegestelle in Geisenfeld je einen Platz zur Verfügung stellen.

 

Die Kosten für die zwei weiteren Plätze betragen insgesamt 12.000,00 €.

 

Insgesamt stehen dem Landkreis dann drei Plätze zur Verfügung mit Gesamtkosten von 18.000,00 €.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege soll auf die beiden Großtagespflegestellen in Wolnzach und Geisenfeld ausgeweitet und pauschal finanziert werde. Bei der Ersatzbetreuung soll auf eine ausreichende Eingewöhnungszeit und Kontaktpflege geachtet werden.