Sachverhalt/Begründung
Der Teilnahmebeitrag für Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, wurden im Jugendhilfeausschuss am 24.11.14, als Verwaltungsrichtlinie festgelegt. Da eine finanzielle Belastung für den Bürger entsteht, ist der Erlass einer Gebührensatzung erforderlich.
Die Satzung hat folgende Inhalte:
Gebührenerhebung
Gebührenschuldner
Gebührentatbestand
Höhe der Gebühren
Entstehen der Gebührenschuld
Die Satzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit
Die monatlichen Gebühren pro
Kind betragen für eine Buchungszeit von
Kostenbeitrag
täglich wöchentlich monatlich
bis 2 Stunden bis
10 Stunden 70,00
€
>2 – 3 Stunden bis
15 Stunden 100,00
€
>3 – 4 Stunden bis
20 Stunden 130,00
€
>4 – 5 Stunden bis
25 Stunden 160,00
€
>5 – 6 Stunden bis
30 Stunden 190,00
€
>6 – 7 Stunden bis
35 Stunden 220,00
€
>7 – 8 Stunden bis
40 Stunden 250,00
€
>8 – 9 Stunden bis
45 Stunden 280,00
€
>9 – 10 Stunden bis
50 Stunden 310,00
€
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gebührensatzung zu und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes diese im Kreisausschuss vorzustellen.