Betreff
Frauenhaus Ingolstadt
Sachstandsbericht und Anpassung der Verwaltungsstunden
Vorlage
2016/2579
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Sozialausschuss am 16.11.2015 und im Kreisausschuss am 01.02.2016 wurde der Bezug des Neubaus für das Frauenhaus Ingolstadt und die neue Vereinbarung zwischen den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt mit dem Betreiber des Frauenhauses Ingolstadt, der Caritas Kreisstelle Ingolstadt, zur Unterbringung von misshandelten Frauen und Kindern behandelt und beschlossen.

 

Zum November 2015 wurde der Neubau des Frauenhauses bezogen. Dort können zwölf Frauen mit ihren Kindern Schutz finden; bis zu 26 Personen können dort wohnen. Das vorherige Frauenhaus im Eigentum der Kirche hatte zehn Wohnplätze für Frauen und ihren Kindern geboten. Bei einem gemeinsamen Ortstermin Ende Juni 2016 haben Vertreter der beteiligten Kommunen im Rahmen des Leitungswechsels das Gebäude und die Möglichkeiten vor Ort eingehend besichtigt und besprochen. Aufgrund der zeitgemäßen, energieeffizienten und auch sicherheitstechnischen Ausstattung wird diese Einrichtung auf einem hohen und zeitgemäßen Niveau mit zwei Wohnküchen, einem Gemeinschaftswohnzimmer, einem großen Spielzimmer mit separatem Hausaufgabenbereich sowie Waschküche, Neben- und Lagerräumen, einem Büro und Besprechungsraum betrieben. In den Zimmern sind zum Beispiel Möbel aus heimischen Hölzern, zum Großteil hergestellt in regionalen Behindertenwerkstätten, aufgestellt. Insbesondere der Sicherheitsaspekt wurde aufgrund polizeilicher Beratung augenscheinlich professionell umgesetzt und verhindert den Zutritt unbefugter Personen.

 

Bis Jahresmitte (30.06.2016) wurden 37 Frauen mit 31 Kindern aufgenommen. Die Belegtage der Frauen beliefen sich bis dahin auf insgesamt 1.772 Tage. Auf Frauen aus dem Landkreis Pfaffenhofen entfielen davon 527 Belegtage. 

 

Überprüfung und Anpassung der Verwaltungs- und Hauswirtschaftsstunden

Gemäß der Vereinbarung zum Betrieb des Frauenhauses ist eine Hauswirtschafterin mit einem Stellenanteil von 0,4 (= 15,6 Wochenstunden) in der Einrichtung beschäftigt. Für eine Verwaltungskraft sind maximal 15 Wochenstunden vorgesehen, die bislang mit 10 Wochenstunden besetzt ist. Gemäß der Vereinbarung und der Darstellung der wesentlichen Vertragsinhalte im Kreisausschuss am 01.02.2016 können die Stundenzahlen für Verwaltung und Hauswirtschaft zum 01.10.2016 überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Die Hauswirtschafterin hat sich als sinnvoll und auch notwendig erwiesen, da das neue größere Haus mit mehr Zimmern, angegliederten Bädern und zwei Wohnküchen einen höheren Kontrollaufwand bezüglich Reinhaltung und Sauberkeit erfordert. Dies ist auch im Sinne des Werterhalts des Gebäudes. Zudem erhöhte sich in der Vergangenheit der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund, die eine hauswirtschaftlich intensivere Anleitung und Information benötigen.  Oftmals sind Frauen in ihrer Krisensituation antriebslos und haben Probleme ihren Alltag zu strukturieren. Mit an sich alltäglichen Dingen wie Sauberkeit, Ordnung, regelmäßige Zubereitung von (gesunden) Mahlzeiten, Einkauf, Zimmerreinigung und Waschen der Kleidung sind sie oftmals überfordert und benötigen die Unterstützung / Anleitung dieser Fachkraft. Es empfiehlt sich daher die Beibehaltung der bisherigen Wochenstunden. 

 

Die Caritas wünscht dagegen mit Schreiben vom 26.09.2016 eine Erhöhung der Verwaltungsstunden von 10 auf 15 pro Woche, weil das neue Haus größer ist und die Belegungszahlen steigen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden 40 Frauen und 38 Kinder aufgenommen. Im laufenden Jahr 2016 wurden bis Mitte September bereits mehr Frauen aufgenommen als 2015. Dies bedeutet zwangsläufig ein mehr an Verwaltungsarbeit, weil die Frauen unter anderem mit ihren Personalien erfasst werden müssen, beim Jobcenter angemeldet werden und die Aufenthaltskosten abzurechnen sind. Zudem ist die Verwaltungskraft oft Ansprechpartnerin für tägliche Dinge wie Post, öffentlicher Nahverkehr, Informationsfluss, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Die Stadt Ingolstadt und der Landkreis Eichstätt stehen der Erhöhung in diesem Umfang positiv gegenüber. Der Landkreis Eichstätt hat seine Zustimmung bereits erteilt. Aufgrund des vor Ort gewonnenen Eindrucks und der vorgebrachten Argumente wird aus Pfaffenhofener Sicht ebenfalls die gewünschte Erhöhung um 5 Stunden für angemessen erachtet.

Eine abschließende Beschlussfassung im Kreisausschuss ist nicht mehr erforderlich, da dies der gültigen Vertragslage entspricht, welche mit Beschluss im Kreisausschuss am 01.02.2016 abgedeckt ist. 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.