Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die
Gemeinde Gerolsbach stellte den Antrag, an der Kreisstraße PAF 7 in der
Ortsdurchfahrt Lichthausen einen Geh- und Radweg zu bauen. Mit dem geplanten
Geh- und Radweg wird ein sicherer Weg für Schüler zur Schulbushaltestelle
geschaffen. In diesem Zuge soll auch die Kreisstraße PAF 7 ausgebaut werden.
Die Baulänge beträgt rund 500 m.
Vom
Staatlichen Bauamt Ingolstadt wurde signalisiert, dass diese Maßnahme
zuwendungsfähig ist.
Erste
Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke wurden bereits geführt, wobei
laut Auskunft der Gemeinde Gerolsbach die Bereitschaft, die notwendigen Flächen
für den Bau eines Geh- und Radweges abzutreten, gegeben ist.
Die
Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gerolsbach
durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Ausbau der
Kreisstraße und den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach
erster grober Schätzung ca. 550.000 €. Eine mögliche Fördersumme beläuft sich
auf ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Es
wird vorgeschlagen, für den Ausbau der Kreisstraße PAF 7 mit Geh- und Radweg in
der Ortsdurchfahrt Lichthausen die Ingenieurverträge stufenweise in den
Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige
landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die
anteiligen Kosten des Landkreises hierfür belaufen sich auf ca. 90.000 Euro und
werden in den Kreishaushalt 2017 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 7 in der
Ortsdurchfahrt Lichthausen im Jahr 2018 auszubauen.
Die
Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.
Der
Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen.