Betreff
Kreisstraße PAF 7, Ausbau der Ortdurchfahrt Lichthausen mit Errichtung eines Geh- und Radweges;
Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2016/2566
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinde Gerolsbach stellte den Antrag, an der Kreisstraße PAF 7 in der Ortsdurchfahrt Lichthausen einen Geh- und Radweg zu bauen. Mit dem geplanten Geh- und Radweg wird ein sicherer Weg für Schüler zur Schulbushaltestelle geschaffen. In diesem Zuge soll auch die Kreisstraße PAF 7 ausgebaut werden. Die Baulänge beträgt rund 500 m.

 

Vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt wurde signalisiert, dass diese Maßnahme zuwendungsfähig ist.

 

Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Gerolsbach die Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges abzutreten, gegeben ist.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Gerolsbach durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Ausbau der Kreisstraße und den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 550.000 €. Eine mögliche Fördersumme beläuft sich auf ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Ausbau der Kreisstraße PAF 7 mit Geh- und Radweg in der Ortsdurchfahrt Lichthausen die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die anteiligen Kosten des Landkreises hierfür belaufen sich auf ca. 90.000 Euro und werden in den Kreishaushalt 2017 eingestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kreisstraße PAF 7 in der Ortsdurchfahrt Lichthausen im Jahr 2018 auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.

Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.