Betreff
Kreisstraße PAF 7, Errichtung eines Geh- und Radweges von Gerolsbach bis Eck;
Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen (B)
Vorlage
2016/2565
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf stellten mit Schreiben vom 26.05.2016 den Antrag, an der Kreisstraße PAF 7 von Gerolsbach bis Eck einen Geh- und Radweg mit einer Länge von rund 5,4 km zu bauen. Mit dem geplanten Geh- und Radweg wird eine sichere Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Gerolsbach bis Jetzendorf geschaffen.

 

Erste Gespräche mit Eigentümern anliegender Grundstücke wurden bereits geführt, wobei laut Auskunft der Gemeinde Gerolsbach die Bereitschaft, die notwendigen Flächen für den Bau eines Geh- und Radweges abzutreten, gegeben ist.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Gemeinden Gerolsbach und Jetzendorf, die für den Grunderwerb zuständig sind, durchgeführt werden. Der Kostenanteil des Landkreises für den Bau des Geh- und Radweges beträgt ohne Planungskosten nach erster grober Schätzung ca. 1.500.000 €. Eine mögliche Fördersumme beläuft sich auf ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 7 von Gerolsbach bis Eck die Ingenieurverträge stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 und die Vermessungsarbeiten sowie die notwendige landschaftspflegerische Begleitplanung im Jahr 2016 zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 280.000 Euro und werden in den Kreishaushalt 2017 eingestellt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße PAF 7 von Gerolsbach bis Eck in den nächsten Jahren auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.

Der Kreiseigene Tiefbau des Landkreises wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.